Repression und Überwachung

 

Neues Polizeigesetz in Niedersachsen

 

Der niedersächsische Landtag verabschiedete das reaktionärste Polizeigesetz der BRD-Geschichte. Fortan schreitet die Staatsmacht nicht nur bei Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, sondern schon bei der Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung ein. Diese Beeinträchtigung kann beispielsweise in solch staatsgefährdenden Handlungen wie Bettelei, wildem Plakatieren oder Ausspucken auf öffentlichen Plätzen bestehen. Auf richterliche Anordnung kann die Polizei ohne jeden konkreten Tatverdacht Überwachungsmaßnahmen einleiten. „Extremisten“ können sich darauf einstellen, dass ihre Wohnungen verwanzt und mit Richtmikrofonen überwacht werden. Für die Einstufung als Extremist kann nunmehr schon der Bezug unliebsamer Publikationen dienen. Banken, Post, Telekommunikationsunternehmer und Fluggesellschaften haben dem Verfassungsschutz ihre Kundendaten zur Verfügung zu stellen. Der so genannte Unterbindungsgewahrsam, also der Polizeiarrest, wurde von bislang 4 auf 10 Tage ausgeweitet. Innenminister Schünemann ist allerdings noch nicht zufrieden: Die Polizei soll künftig bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung entscheiden, ob sie von den betroffenen Personen eine DNA-Analyse anfertigen lässt.

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/03/dez_06_12.htm#11

 

 

 

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