Repression und Überwachung

 

Staat greift auf Privatdaten zu


Staatliche Stellen greifen zunehmend auf private Daten zu, die zu ganz anderen Zwecken angelegt worden sind. Davor warnte der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar anlässlich des 20. Tätigkeitsberichts für die Jahre 2003/2004. Im Jahr 2004 haben Behörden in fast 3 Millionen Fällen Kundendaten wie Name, Telefonnummer und Adresse bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post abgefragt. 2001 seien es noch 1,5 Millionen Fälle gewesen. Schaar forderte im Bundestag, Befugnisse, die den Sicherheitsbehörden nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeräumt worden seien, sollten überprüft werden. Eingriffsbefugnisse, die nicht gebraucht würden oder die sich nicht bewährten, müssten zurückgenommen werden. Die ausufernde Abfrage von privaten Daten müsse gesetzlich begrenzt werden. Besonders kritisch ist für Schaar die geplante Speicherung von Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für 12 bis 36 Monate. Damit könnten Email-Adressen, Länge, Datum, Absender und Empfänger von SMS oder Telefongesprächen gespeichert werden - allerdings nicht deren Inhalte. Eine Alternative zu dieser flächendeckenden Überwachung sei die Strafverfolgungspraxis in den USA: In bestimmten Fällen können Strafverfolger dort Daten kurzfristig speichern lassen. Sie erhalten sie aber erst übermittelt, wenn innerhalb von 90 Tagen eine richterliche Genehmigung vorliegt. Auch die kürzlich eingeführte staatliche Kontenabfrage lasse viele Fragen offen, kritisierte Schaar: Zwar habe das Bundesministerium für Finanzen eingeräumt, die Betroffenen zu informieren, aber weiterhin sei nicht klar gestellt, welche Behörden zu welchen Zwecken die Kontodaten abrufen dürften. Für die Einführung von biometrischer Merkmale kann sich Scharr nur ein zeitlich begrenztes Gesetz vorstellen. Fingerabdruck, Iriserkennung und bestimmte andere Gesichtserkennungen sollten nur weiter angewandt werden, wenn sie sich bewährten. Biometrie halte aber häufig nicht, was man sich von ihr verspreche. Eine Identifizierung über Erbinformationen ginge weit über das geltende Datenschutzrecht hinaus. Mit solchen DNS-Analysen seien auch die Abstammung, persönliche Eigenschaften und Veranlagungen zu Krankheiten einer Person festzustellen. Auch im medizinischen Bereich sollten bei allen Formen der Datenspeicherung - wie Gesundheitskarte und JobCard - das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und die Vertraulichkeit der medizinischen Daten im Vordergrund stehen. Generell gelte, dass die Persönlichkeitsrechte bereits bei der Entwicklung von Programmen und Verfahren beachtet werden müssten. „Offenbar hat aber diese Erkenntnis noch nicht alle Beteiligten erreicht." So stellte Schaar fest, dass selbst bei einem Großprojekt wie der Umstellung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf das Arbeitslosengeld II elementare Datenschutzanforderungen bei der Systemgestaltung nicht beachtet wurden.


Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/05/apr_16_22.htm#13

 

 

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