Repression und Überwachung

 

Letztes Wort zum politischen Schauprozeß gegen das Deutsche Kolleg in Berlin am 15.11.2004


1. Das in der DK-ErklĂ€rung vom 15.10.2000 enthaltene und anklageschriftlich inkriminierte „100-Tage-Programm“ ist in keiner Weise geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, denn es ist seit dem Sommer 1992 durch VortrĂ€ge, seit Januar 1993 durch Veröffentlichung in den „Staatsbriefen“ und seit Oktober 2000 zusĂ€tzlich durch Veröffentlichung im elektronischen Weltnetz allgemein bekannt, ohne seitdem auch nur ein einziges Mal den öffentlichen Frieden gestört zu haben.

2. Die Behauptung der Anklageschrift, das Deutsche Kolleg bestritte „allen in Deutschland lebenden AuslĂ€ndern jegliche Grundrechte“, ist frei erfunden. Diese Behauptung ist auch deshalb falsch, weil in einer jeden AuslĂ€nderpolitik eines jeden Gemeinwesens nur InlĂ€nder und inlĂ€ndische Staatsorgane politische Subjekte sind, die AuslĂ€nder aber Objekte, d.h. der politische Gegenstand, völlig unerachtet ihrer gĂ€nzlich unstrittigen Eigenschaft als rechtliche Subjekte, also Personen, mit allen ihren Grund- und sonstigen Rechten.

3. Die Behauptung der Anklageschrift, die bloße „AuslĂ€ndereigenschaft“ fĂŒhre gemĂ€ĂŸ 100-Tage-Programm „im Falle der nicht freiwilligen Ausreise aus Deutschland zur Kriminalisierung aller in Deutschland noch verbleibenden AuslĂ€nder, und zwar unbeschadet bereits frĂŒher erworbener Rechtsstellungen“, ist aus folgenden GrĂŒnden widersinnig:

a) AuslĂ€nder mĂŒssen ausreisen, wenn das inlĂ€ndische Gesetz, eine darauf beruhende Anordnung oder der TrĂ€ger der gebietshoheitlichen Gewalt dies befiehlt.

b) Ein AuslĂ€nder ist bei Nichtbefolgung eines Ausreisebefehls kriminalisiert, wenn der Befehl fĂŒr diesen Fall eine Strafe androhte. Die strafgesetzliche Grundlage fĂŒr diese FĂ€lle entweder anzuwenden bzw. zu schaffen ist Inhalt der auslĂ€nderpolitischen Empfehlungen des 100-Tage-Programms. In der angeklagten Fassung richten sich diese Empfehlungen aber garnicht an eine BRD-Regierung, sondern an eine von der verfassungsgebenden Nationalversammlung des Deutschen Volkes eingesetzte Provisorische Reichsregierung.

c) Die Verwandlung vom auslĂ€nderpolitischen Objekt in ein auslĂ€nderpolitisches Subjekt ist in jedem souverĂ€nen Gemeinwesen nur um den Preis der EntauslĂ€nderung des AuslĂ€nders (sog. Integration) möglich: er muß seine AuslĂ€ndereigenschaft gĂ€nzlich aufgeben und InlĂ€nder werden! Diese Naturalisierung setzt eine abgeschlossene Denaturierung voraus. Die Bedingungen der Möglichkeit und den Umfang der WĂŒnschbarkeit von Naturalisierungen sowie die Strenge der Denaturierungsbestimmungen wird jeder SouverĂ€n nach seinem Willen gestalten.


4. Die politische Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft behauptet, das Deutsche Kolleg hĂ€tte „Teile der Bevölkerung“ (die AuslĂ€nder) „beschimpft“ und wĂŒrde „zum Haß ... aufstacheln“. Die Sprache des 100-Tage-Programms ist aber weder eine des Hasses noch die einer sonstigen Emotion, sondern eine administrative Sprache, aber im Modus der Empfehlung, nicht des Vollzugs.


5. Aus einem Vermerk in den Ermittlungsakten geht hervor, daß die politische Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft von Vertretern der jĂŒdischen Gemeinde unter Druck gesetzt wurde, gegen das Deutsche Kolleg wegen der Forderung des Verbots der jĂŒdischen Gemeinden einen Strafprozeß anzustrengen. Da diese Forderung aber nun selbst unter den 130er Gesinnungsgummiparagraphen des BRD-StGB nicht subsumiert werden kann, wurden Scheinargumente aus dem 100-Tage-Programm vorgeschoben.


6. Das 100-Tage-Programm wie der ihm vorausgehende „Reichsverfassungsentwurf“ (Staatsbriefe 1/92) fallen, wie einige andere Texte des Deutschen Kollegs, in die literarische Rubrik der politischen Utopien. Hier tummeln sich berĂŒhmte Titel, etwa Platons „Staat“, Macchiavellis „FĂŒrst“, Thomas Morus’ „Utopia“ oder Campanellas „Sonnenstaat“. Platon geriet bei dem gescheiterten Verwirklichungsversuch seiner politischen Utopie vorĂŒbergehend in die Sklaverei, Macchiavelli wurde nach einem Regimewechsel in Florenz gefoltert, Thomas Morus wegen politischer Standhaftigkeit von Heinrich VIII. hingerichtet und Campanella saß 27 Jahre im Kerker. Politische Verfolgung ist anscheinend das Schicksal der politischen Utopie, aber ihrem Nachruhm keineswegs abtrĂ€glich. Unter diesem Gesichtspunkt der Ewigkeit geht das Deutsche Kolleg frohgemut seiner Verurteilung entgegen, ohne aber zu verhehlen, daß es einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld fĂŒr eine dem kĂŒnftigen Seelenfrieden des Gerichts dienlichere Entscheidung hielte.

 

DEUTSCHES KOLLEG

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Deutsches Reich

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