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G�nter Duhse -�
Schicksal eines deutschen Freiheitsk�mpfers
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G�nter Duhse ist ein echter Berliner, geboren am 27. Februar 1927 im sogenannten "roten Wedding". Seine Eltern aber lehnten die kommunistische Idee, die sie als menschenverachtend ansahen, ab und stellten sich trotz aller Anfeindungen gegen die im Bezirk vorherrschende KPD.�
Der Vater �berlebte den Ersten Weltkrieg als Schwerbesch�digter. Er wurde zweimal an der Front versch�ttet und verlor dadurch des�fteren seine Sprache. Als es noch keine Gasmasken gab, �berlebte er einen schweren Gasangriff nur mit einem Nasen-Mund-Kissen. Durch seine Kriegsverletzungen war der Vater nicht mehr voll arbeitsf�hig. Bis zur Macht�bernahme durch die Nationalsozialisten im Jahre 1933 kannte G�nter Duhse seinen Vater daher nur als Arbeitslosen. Die materielle Not der siebenk�pfigen Familie war bis dahin so gro�, da� G�nter Duhse als Kind die Kleider seiner �lteren Schwestern auftragen mu�te. An ein Schlemmerleben in den "goldenen 20er Jahren" konnte die deutsche Arbeiterfamilie nicht denken. Es war der Kampf ums �berleben.�
Die Mutter war eine fanatische Christin und hat ihre Kinder in diesem Sinne erzogen. G�nter Duhse wurde in dieser Zeit f�r den Rest seines Lebens antikommunistisch gepr�gt. Nach der von der Familie Duhse als "nationalen Befreiung" erlebten Macht�bernahme und der Ausschaltung der KPD durch die neue Regierung zog auch im vorher kommunistischen Wedding ein frischer Wind ein. Wie so viele Millionen Deutsche bekam Vater Duhse nun endlich wieder Arbeit. Die wirtschaftliche Situation der Familie Duhse besserte sich zusehends.�
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Wie die meisten begeisterten deutschen Jugendlichen trat G�nter Duhse in die nationalsozialistische Jugendorganisation ein. Als Deutschland durch seine Feinde, darunter die kommunistische Sowjetunion, bedroht war, meldete sich G�nter Duhse als 17j�hriger freiwillig zum Kriegseinsatz in der Deutschen Wehrmacht. Er sah darin seinen Beitrag im notwendigen Kampf gegen die bolschewistische Gefahr aus dem Osten.�
Als 18j�hriger geriet er in sowjetische Kriegsgefangenschaft. Doch sein Freiheitsdrang war so gro�, da� ihm die Flucht gelang. Die Erlebnisse in der Kriegsgefangenschaft sowie die Greueltaten der "Roten Armee" bei ihrem Einmarsch 1945 brachten G�nter Duhse dazu, aktiv gegen die kommunistischen Besatzer vorzugehen. Er beteiligte sich am Aufbau einer antikommunistischen Widerstandsgruppe. Zu seinem Schutz trug G�nter Duhse deshalb immer eine Pistole bei sich. Als er bei seinen Organisationsfahrten durch das besetzte Deutschland an einer der vielen Sektoren- und Zonengrenzen kontrolliert wurde, kam es zu einer Festnahme durch Soldaten der amerikanischen Besatzungsmacht. Diese stellten ihn wegen "illegalen Waffenbesitzes" vor ein Milit�rtribunal.�
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Die US-Besatzer verurteilten G�nter Duhse zu sieben Jahren Haft. (Er war nach damaligen Recht noch nicht einmal vollj�hrig). Im Gef�ngnis in Kassel mu�te G�nter Duhse zum ersten Mal die Erfahrung machen, da� ,am ihn einschlo� und wie einen Verbrecher behandelte, nur weil er sein Land und seine Freiheit liebte und auch weiterhin bereit war, gegen die kommunistische Bedrohung zu k�mpfen. Es waren seine eigenen Volksgenossen, "Deutsche.", die sich aus materialistischen Gr�nden daf�r hergaben, die Schl�sselknechte f�r die Besatzer zu spielen und ihre Landsleute zu schikanieren. Der erste Anflug von Verbitterung stellte sich bei dem Freiheitsk�mpfer ein.�
Als die BRD von den Kollaborateuren der Siegerm�chte auf Anordnung hin gegr�ndet wurde, gab es - im Gegensatz zum heutigen "Rechtsstaat" - eine Amnestie, soda� G�nter Duhse nach zweieinhalb Jahren Haft entlassen wurde.�
Als er 1950 nach Berlin zur�ckkehrte und seine geteilte Heimatstadt sah, ergriff ihm trotz seiner leidvollen Erfahrung erneut der Kampfgeist. Er wollte aktiv etwas f�r die Befreiung seiner Heimat tun. Obwohl er im franz�sischen Sektor wohnte, hielt er sich zumeist in der Sowjetzone auf, wo seine Jugendfreunde wohnten. Im Westen lernte er Fl�chtlinge aus der SBZ kennen, die seine eigenen Erfahrungen mit den Kommunisten best�tigten. G�nter Duhse beschlo�, den Kampf wieder aufzunehmen.�
Die westlichen Besatzer benutzten antikommunistische Deutsche f�r ihre eigenen Pl�ne im sogenannten "Kalten Krieg". Von dieser Seite hatte er also vorerst nichts mehr zu bef�rchten. Er arbeitete mit den "Freiheitlichen Juristen" zusammen, um f�r diese Beweise der kommunistischen Unterdr�ckung zu liefern. Als er 1951 von einem Verwandten um Hilfe gebeten wurde, fuhr G�nter Duhse nach Leipzig. Mit dem Verwandten, einem Lehrer, der sich dem Regime widersetzte, wollte Duhse eine Widerstandsgruppe gr�nden. Au�erdem wollte er f�r die roten Besatzer spitzelnde und anbiedernde Volksverr�ter den "Freiheitlichen Juristen" melden. Unterdr�ckungs- und Terrorma�nahmen sollten dem Untersuchungsausschu� gemeldet werden, um diese im Westen zu ver�ffentlichen.�
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Bei seiner R�ckfahrt nach Berlin wurde er nachts von der kommunistischer Transportpolizei kontrolliert. Da er offiziell f�r die US-Besatzer arbeitete und daher einen amerikanischen Ausweis hatte, wurde er als "Spion" festgenommen. Da er zum Selbstschutz eine Pistole trug und au�erdem bei ihm zwei in der bolschewistischen Diktion "faschistische" B�cher gefunden wurden, verschleppten ihn die Kommunisten in ein Polizeigef�ngnis. Sp�ter wurde er der "Staatssicherheit" der sogenannten DDR �bergeben.�
Im Stasi-Knast "Roter Ochsen Halle" wurde er durch die kommunistische Terrorm�hle gemahlen. Ein Spitzel als Mitgefangener horchte ihn aus, soda� es zu weiteren Verhaftungen kam. Dann wurde er zusammen mit seinen Kameraden in den Dresdner Stasi-Knast verlegt. Wie in Halle waren die Haftbedingungen denkbar brutal: Isolationshaft, kein Hofgang, wenig zu essen, kein Zeitgef�hl. G�nter Duhse machte keine Aussagen gegen seine Kameraden. Daraufhin wurde seine Heizung abgedreht. Er wurde krank. 1952 wurde er ins Polizeigef�ngnis verlegt. Bei einer Gr��e von 1,72 m wog er nur noch 48 kg! Dennoch wurde er nicht untersucht. Sp�ter wurde er nach Leipzig verlegt. Nichts �nderte sich.�
In Leipzig wurde er dann wegen "Boykotthetze", "staatsfeindlicher Ger�chte" und Waffenbesitz zu zehn Jahren Zuchthaus ohne Anrechnung der Untersuchungshaft verurteilt. Der als "Richter" fungierende SED-Funktion�r provozierte Duhse und stellte ihm die Frage, warum er gegen die DDR eingestellt sei. Auf die Antwort: "Weil ich Deutscher bin!" erwiderte der "Richter" merklich nerv�s: "Denken Sie, wir sind keine Deutschen?" Doch Duhse lie� an seiner �berzeugung keinen Zweifel: "Nein, Ihr seid Handlanger bolschewistischer M�chte!"�
- Duhse verschwand danach im Zuchthaus Waldheim, auch Ulbrichtsburg genannt. Dort erst wurde er zum erstenmal �rztlich untersucht, wobei eine aktive Tuberkulose festgestellt wurde. Das Haftkrankenhaus spottete jeder Beschreibung.�
Auch hier war Duhse einer extrem unmenschlichen Behandlung ausgesetzt. Als die W�rter seinen Revisionsantrag lasen, hagelte es neue Schikanen. Die Ausf�hrenden waren wie 1949 in Kassel "deutsche" Kollaborateure. In der Revisionsverhandlung wurde das Strafma� dann lediglich um ein Jahr herabgesetzt.
Trotz allen Terrors blieb Duhse ungebeugt und aufrecht. Als drau�en am 17. Juni 1953 sich die deutschen Arbeiter gegen die kommunistische Unterdr�ckung erhoben, wollte Duhse auch im Waldheimer Knast einen Aufstand organisieren. Er wurde erneut verraten und landete im Keller. Der Kommentar der kommunistischen Schergen: "Hier k�nnen Sie verrecken!"
In den folgenden Jahren war Duhse einmal sechs und ein andermal 13 Tage im Hunger- und Durststreik. Von 1958 bis 1960 war er in Torgau, dann kam er wieder nach Leipzig, wo sich schon ein sadistischer kommunistischer Schlie�er auf den R�ckkehrer freute: 14 Tage Arrest, als "Begr��ung".�
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Neuneinhalb Jahre sa� Duhse bis zum letzten Tag ab. Er wurde am 1961 entlassen und kehrte nach Westberlin zur�ck, wo gerade in diesem Jahr, die unmenschliche "Mauer" gebaut wurde. Am 4. Juni 1992 wurde G�nter Duhse offiziell "rehabilitiert". Die neuneinhalb Jahre seines Lebens konnte ihn nat�rlich niemand wiedergegeben. Statt dessen befand er sich zu dieser Zeit schon seit Jahren in BRD-Haft�
Rehabilitierungsbeschlu� im Original�
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In der Haft hatte sich G�nter Duhse erneut geschworen, sein Leben dem Kampf gegen den Kommunismus zu widmen. Die insgesamt 12 Jahre Haft hatten ihn nicht brechen k�nnen, nach einer Erholungsphase nahm er den Kampf wieder auf, um seinen Schwur die Treue zu halten. G�nter Duhse trat in Berlin der als antibolschewistische Schutztruppe gegr�ndeten "Freiwilligen Polizeireserve" bei. F�r eine Studentenorganisation bet�tigte er sich als Fluchthelfer und konnte so einige Freiheitsliebende aus dem kommunistischen Machtbereich herausholen. Da G�nter Duhse durch seine Aktivit�ten entsprechend gef�hrdet war, trug er wieder st�ndig eine Waffe bei sich.�
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Er trat in Berlin der NPD bei. Nachdem er geheiratet hatte, zog er 1965 nach M�nchen, Bayern. Das "Dreschen von Stammtischparolen in Hinterzimmern bei der NPD" war dem aktiven Freiheitsk�mpfer G�nter Duhse aber nach eigenen Angaben zu wenig. Als ein Mann der Tat machte sich Duhse daran, aus Liechtenstein Schu�waffen f�r antikommunistische Befreiungsaktionen zu beschaffen. Aus seiner T�tigkeit bei den "Freiheitlichen Juristen" wu�te er von der Entf�hrung seines ehemaligen Mitstreiters Dr. Linse durch die Stasi. Dieser ist nie wieder aufgetaucht und wurde vermutlich liquidiert.�
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Erste Verurteilung in der brd�
Doch auch bei der NPD gab es Spitzel , die ihn schlie�lich bei Zoll und BRD-Polizei verrieten. In einem nach heutiger Manier aufgezogenen Hetzproze� wurde er zu elf Monaten Haft verurteilt. Aus der um ihren "demokratische Ruf" bedachten NPD wurde Duhse als angeblicher "Agent" und "Provokateur" ausgeschlossen.�
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Duhse, der bis dahin bereits 12 Jahre seines Lebens in Haft verbracht hatte, konnte zu keiner Zeit einsehen, da� er wegen legitimer Waffenbeschaffung zum antikommunistischen Kampf im sogenannten "freien Westen" wieder ins Gef�ngnis gehen sollte. Anstatt die elf Monate anzutreten, ging er daher 1974 in den Untergrund.�
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1978 wurde er wiederholt verraten. Es lauerten ihm zwei Polizisten auf, um ihn unter Schu�waffengewalt zu verhaften. Duhse, der sich stets als legitimer Freiheitsk�mpfer (Recht auf Widerstand) verstand, wollte sich der geplanten Festnahme entziehen. Er zog seine Waffe und gab einen Warnschu� in die Luft ab. Der Polizist scho� daraufhin direkt auf Duhse, wobei der Schu� ihn nur knapp verfehlte. Es entstand eine klare Notwehrsituation. Duhse mu�te schie�en, um seine Freiheit und sein Leben zu verteidigen. Er wollte den Polizisten aber nicht in Lebensgefahr bringen und zielte daher auf dessen Hand. Dadurch konnte der Polizist nicht weiter auf ihn schie�en, soda� Duhse schlie�lich entkommen konnte.�
F�r Duhse war das kein Verbrechen. Die Verbrecher sah er in der Regierung, welche die kommunistischen Machthaber im Osten tolerierten und hofierten. Die bayrische Polizei und die BRD-Medien aber veranstalteten daraufhin eine regelrechte Menschenjagd auf den unbeugsamen Freiheitsk�mpfer.�
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Duhse wurde nun �ber Fernsehen ("Aktenzeichen XY.." ) und internationalen Steckbrief wegen angeblichen "versuchten Polizistenmordes" gesucht. Dennoch schaffte er es, weitere 10 Jahre im Untergrund leben zu k�nnen. 1988 wurde er wieder verraten. Das Spezialeinsatzkommando der bayrischen Polizei st�rmte Duhses Unterkunft. Duhse war auf diesen �berfall vorbereitet und zielte mit seiner Maschinenpistole auf die Beine der Angreifer. Doch als seine Waffe wegen alter Munition Ladehemmung hatte, konnte er �berw�ltigt werden.�
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In den BRD-Medien wurde Duhse als "durchgedrehter Rechtsradikaler" hingestellt, als der Proze� wegen der beiden Notwehrhandlungen im Sommer 1989 in M�nchen begann. Ein besonders eifriger Staatsanwalt wollte den Freiheitsk�mpfer lebensl�nglich hinter Gitter bringen. Doch ein Gutachter bescheinigte G�nter Duhse eine verminderte "Schuldf�higkeit" aufgrund der psychischen Belastung durch das lange Leben im Untergrund. So konnte der Vertreter des BRD-Regimes "nur" eine Gesamtstrafe von 14 Jahren fordern. Obwohl Duhse als ge�bter Kombatsch�tze galt und damit klar war, da� der Schu� 1978 in die Hand des Polizisten gezielt erfolgte, aus wenigen Metern Entfernung, unterstellte ihm das geh�ssige, von den Medien aufgehetzte "bayerische" Gericht, er h�tte auf Kopf oder K�rper gezielt und nur "zuf�llig" lediglich die Hand getroffen. F�r diesen angeblichen Mordversuch verh�ngte es eine Einzelstrafe von 7 1/2 Jahren!�
- 1988 scho� Duhse mit einer alten Maschinenpistole aus dem II. Weltkrieg auf die Angreifer des SEK. Mit der Waffe kann nur Dauerfeuer abgegeben werden. Um ihn auch wegen der vier Sch�sse in das Bein eines Polizisten wegen "Mordversuchs" verurteilen zu k�nnen, wurde ihm in perverser und haarstr�ubender Weise unterstellt, er h�tte auf die Beinschlagader gezielt. Das Gericht verh�ngte eine Einzelstrafe von 8 1/2 Jahren.�
- Am 03. Juli 1989 als schon die Zeichen der sogenannten "Wende" in der DDR zu erkennen waren, sprach G�nter Duhse im Gerichtssaal von der Wiedervereinigung Deutschlands, was bei den ausf�hrenden Justizfunktion�ren des BRD-Regimes, Richtern und Sch�ffen, nur ein Kopfsch�tteln ausl�ste und als "unrealistisch" abgetan wurde. Vier Monate sp�ter fiel die "Mauer" in Berlin.�
- Das "bayerische" Gericht verurteilte den Preu�en Duhse zu einer Gesamtstrafe von elf Jahren. Die elf Monate f�r den Waffenbesitz von 1970 waren inzwischen verj�hrt.�
- Duhse wurde in das Gef�ngnis f�r Schwerverbrecher nach Straubing gebracht. Dort wiederholte sich, was er bereits bis 1949 in Kassel erleben mu�te: "Deutsche" sogenannte Beamte behandelten den Freiheitsk�mpfer wie einen gemeinen Verbrecher, einen Mann, der sein Leben und seine Freiheit mehrmals f�r die Freiheit seines Vaterlandes von der kommunistischen Bedrohung eingesetzt hatte. Besch�mend!�
- Obwohl bereits im Rentenalter wurden G�nter Duhse in Straubing alle ihm normalerweise deshalb zustehenden Verg�nstigungen verweigert. Statt dessen wurde er wieder schikaniert wegen seiner Unbeugsamkeit und Freiheitsliebe. - Ohne Nachweis wurde behauptet, Spitzel unter den Gefangenen h�tten ihn als m�glichen Ausbruchswilligen denunziert. Seine Besuche wurden abgeh�rt und seine nationalen �u�erungen dabei als "vollzugsfeindlich" notiert.�
- Nach einem Besuch wurde er von den Schl�sselknechten �berfallen und trotz seines Alters gewaltsam entkleidet und damit gedem�tigt. Seine deswegen erhobene Menschenrechtsbeschwerde gegen die brd wurde Jahre sp�ter aufgrund der L�gen aus Straubing abgeschmettert. G�nter Duhse mu�te ein weiteres Mal erkennen, da� der Unterschied zwischen den westlichen und den kommunistischen Kollaborationsm�chten nicht besonders gro� war.�
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- Durch eine offizielle Scheidung von seiner Frau konnte Duhse nach jahrelangem Kampf seine Verlegung nach Berlin erreichen. In Bayern war eine vorzeitige Entlassung nach Verb��ung von 2/3 der Strafe nat�rlich abgelehnt worden. 1996 kam er nach Tegel. Obwohl er bereits 69 Jahre alt war, hatte man ihm eine Verlegung in einen Altenvollzug nach Singen verweigert. Doch anstatt nun endlich Ausg�nge zu bekommen, gingen die Schikanen in der JVA in Tegel unvermindert weiter.�
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- Kaum war Duhse in Berlin angekommen, erlie� die BRD-Justiz einen �berhaftbefehl wegen angeblichen Mordversuchs. Hintergrund: Er hatte 1970 an der Berliner Mauer auf eine Streife des kommunistischen Grenzregimes geschossen, wobei allerdings niemand verletzt wurde. Denn Duhse, ein geschulter Sch�tze, hatte dabei lediglich auf das Fahrzeug gezielt, und bewu�t kein Menschenleben gef�hrdet.�
Doch das m�rderische und menschenverachtende Grenzregime der DDR, das selbst auf unbewaffnete Fl�chtlinge, darunter Frauen und Kinder, schie�en lie�, erschien der BRD-Justiz offenbar sch�tzenswerter als das Widerstandsrecht eines deutschen Freiheitsk�mpfers.�
- Auf der Grundlage un�berpr�fter kommunistischer Akten, die von der Stasi �ber diesen Vorfall angelegt wurden, erhob die BRD-Justiz schlie�lich Anklage gegen G�nter Duhse.�
- War Duhse zur Verk�ndung des �berhaftbefehls noch in Privatkleidung und ohne Fesselung zum Gericht gefahren worden, so ordnete der Tegeler Teilanstaltsleiter Auer von August 1996 bis M�rz 1999 f�r den inzwischen fast 70j�hrigen Duhse strengste Sicherungsma�nahmen an. Als "Begr�ndung" wurde angegeben, er habe vor Jahrzehnten einmal "auf Polizisten geschossen".�
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- Begleitet von erneuter Medienhetze begann im Herbst 1997 der Proze� in Moabit.�
- G�nter Duhse weigerte sich, sich in H�ftlingskleidung vorf�hren zu lassen. Daraufhin wurde der 70j�hrige von einer unverh�ltnism��igen �berzahl von Gef�ngnisw�rtern �berw�ltigt, gewaltsam entkleidet, provisorisch in H�ftlingskleidung gesteckt und ohne Konsultation eines Arztes halbnackt gewaltsam und gefesselt in Einzelkabine nach Moabit gebracht.�
- Dort zog er sich H�ftlingskleidung wieder aus und weigerte sich, ohne seine Privatkleidung den Gerichtssaal zu betreten. Da der menschenverachtende Justizterror entgegen den Tegeler Behauptungen nicht vom Gericht angeordnet war, lie� der Richter die Kleider von Duhse per Sondertransport aus Tegel holen. Die Vertreter der Systemmedien mu�ten daher stundenlang auf den Verhandlungsbeginn warten.�
- Duhses Begleiter von 1970 war - ohne Haftbefehl - als "Mitt�ter" des angeblichen Mordversuchs auf die bewaffneten Grenzer angeklagt. Der BRD-Staatsanwalt forderte f�r ihn zwei Jahre Haft auf Bew�hrung. Das Gericht aber verurteilte den "reuigen" Mitangeklagten jedoch nur wegen "Beihilfe" zu einem Jahr auf Bew�hrung.�
- F�r den unbeugsamen Freiheitsk�mpfer Duhse, der schon 21 Jahre Haft hinter sich hatte, davon wieder neun Jahre ohne Unterbrechung, forderte der Vertreter des BRD-Regimes weitere 12 Jahre Haft. Duhse, der zu diesem Zeitpunkt noch 2 1/2 Jahre Haft zu "verb��en" hatte, r�umte w�hrend der Verhandlung zwar ein, 27 Jahre zuvor auf eine Streife des DDR-Grenzregimes geschossen zu haben, allerdings habe er dabei niemanden treffen wollen.�
- Zur gleichen Zeit fanden in Berlin auch die Prozesse gegen kommunistische Grenzer statt, die unbewaffnete Fl�chtlinge (darunter Frauen und Kinder) von hinten erschossen hatten, nur weil sie von einem Teil Deutschlands in den anderen �bersiedeln wollten. Die Verfahren wurden entweder eingestellt, oder die Mauersch�tzen erhielten milde Bew�hrungsstrafen wegen "Totschlags". Wenn auch einige politische Verantwortliche f�r das m�rderische Grenzregime zu mehrj�hrigen Haftstrafen verurteilt wurden, konnten sie ihre Haftzeit bis zur vorzeitigen Entlassung sogar im "offenen" Hotelvollzug mit st�ndigen Ausgang und Urlaub verbringen.�
- G�nter Duhse aber, der niemanden get�tet, ja nicht einmal jemanden verletzt hatte, sondern aus politischem Protest und ohne tats�chliche T�tungsabsicht auf die Grenzer scho�, die wegen eigener Menschenrechtsverletzungen mit solchen Aktionen stets rechnen mu�ten, wurde wegen "heimt�ckischen Mordversuchs" zu f�nf Jahren Einzelstrafe verurteilt!
Zusammen mit den 11 Jahren aus Bayern verh�ngte das Gericht eine Gesamtstrafe von 13 1/2 Jahren. Der �berhaftbefehl wurde zwar aufgehoben, doch wurden G�nter Duhse in Tegel auch weiterhin keinerlei Hafterleichterungen gew�hrt.�
- Duhses wichtigtuerischer Pflicht-/Zwangsverteidiger aus M�nchen stellte sich vor die Medien und verk�ndete, da� sein Mandant auch von der neuen Haft bei "Rechtskraft" schon �ber Zweidrittel verb��t hat, jetzt Bayern nicht mehr zust�ndig sei und daher mit einer baldigen Entlassung zu rechnen sei. Das Gegenteil war der Fall! Das "demokratische" System entl��t zwar Schwerverbrecher und Kindersch�nder, aber keine 70j�hrigen Nationalisten!�
- Nun war G�nter Duhse aber 1970 bereits wegen Sachbesch�digung f�r den Bau eines Podestes an der Mauer verurteilt worden, von dem er sp�ter geschossen hatte. Damit h�tte er eigentlich wegen der Sch�sse nicht mehr belangt werden d�rfen. Um den klaren Strafklageverbrauch zu umgehen, behauptete die BRD-Justiz ohne jeden Beweis, da� die angebliche "Mordabsicht" beim Bau des Podestes noch nicht vorgelegen habe, es mithin "zwei verschiedene Taten" gewesen seien.�
- Doch h�tte Duhse tats�chlich T�tungsabsichten gehegt, h�tte er diese auch umsetzen k�nnen. Als die Grenzer heranfuhren, hatte sein Begleiter sie angeleuchtet. Als ge�bter Sch�tze, der damals bei der Westberliner "Freiwilligen Polizeireserve" angeh�rte und st�ndig im Schie�training war, h�tte G�nter Duhse die DDR-Grenzer aus nur sechs Meter Entfernung mit seiner Maschinenpistole problemlos treffen k�nnen.
Statt dessen lie� er sie vorbeifahren und scho� ihnen lediglich "symbolisch" hinterher. - F�r Duhse war klar ersichtlich, da� wie 1952 in der "Sowjetischen Besatzungszone" (SBZ) die Verurteilung in der "demokratischen" BRD bereits aus politischen Gr�nden vorher feststand, weshalb er sich uneingeschr�nkt als unschuldig verurteilter Politischer Gefangener sieht.�
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- Im sogenannten "demokratischen Rechtsstaat" des BRD-Regimes kann man die (willk�rlichen) "Feststellungen" eines erstinstanzlichen Land- oder Oberlandesgerichts inhaltlich nicht mehr angreifen, sondern mit einer Revision das Verfahren samt Urteil nur noch auf formelle Rechtsfehler �berpr�fen lassen. Mit Recht im volkst�mlichen Sinne hat eine derart willk�rliche Justizpraxis nichts zu tun.�
- Entsprechend mu�te der von Duhse beauftragte Revisionsspezialist in Karlsruhe die "Feststellungen" im Unrechtsspruch hinnehmen. Allerdings befand sich auch der "westliche" Teil der "Mauer" noch auf dem Gebiet der sogenannten DDR. Damit h�tte Duhse nach "DDR-Recht" verurteilt werden m�ssen, das im Gegensatz zum "demokratischen Rechtsstaat" in der BRD f�r blo�e Versuchstaten keine solch exorbitanten Strafen vorsah. Um Duhse aber nach dem sch�rferen "BRD-Recht" verurteilen zu k�nnen, erfand das Gericht eine abenteuerliche Konstruktion: Die "Straftat" h�tte nicht nur die unmittelbaren Sch�sse umfa�t, sondern auch die langwierige wochenlange Vorbereitung. Dadurch h�tte er sich bereits vorher schon mit seinem Begleiter gem. � 30 II StGB "verabredet". Eine sogenannte Straftat, f�r die es auch ohne sp�tere Tat drei bis 15 Jahre Haft in der BRD gibt. Da diese "Verabredung" beziehungsweise Vorbereitung aber zum gr��ten Teil auf "BRD-Gebiet" stattgefunden habe, sei auch f�r die Sch�sse auf "DDR-Gebiet" das sch�rfere "BRD-Recht" anzuwenden.�
- Dabei interessierte die ausf�hrenden Justizfunktion�re auch nicht, da� sich diese Konstruktion selbst wiedersprach. Denn h�tten die sogenannten Vorbereitungshandlungen bereits dem geplanten "versuchten Mord" gedient, w�re auch der Bau des Podestes darunter gefallen. Dann aber h�tte wegen Strafklageverbrauch keine Verurteilung mehr wegen der Sch�sse erfolgen d�rfen. Wenn aber kein Strafklageverbrauch eingetreten sein soll, h�tten die Sch�sse als unverabredete Tat nach dem g�nstigeren "DDR-Recht" behandelt werden m�ssen. �
- Die BRD-Justiz wollte beides: Kein Strafklageverbrauch und die Verurteilung nach dem sch�rferen "BRD-Recht". Dabei unterlief den Verantwortlichen aber ein juristischer Lapsus: "Verabreden" gem�� � 30 II BRD-StGB k�nnen sich nur Mitt�ter. Der Begleiter von Duhse, der als solcher angeklagt war, wurde aber nur wegen "Beihilfe" verurteilt. Ein Gehilfe kann sich aber nicht nach � 30 II BRD-StGB "verabreden". Damit gab es keine vom Gericht vorgebrachte "Vorbereitungshandlung" als Hauptteil der Tat auf "BRD-Gebiet". Die Verurteilung erfolgte also in mehrfacher Hinsicht zu Unrecht.�
- Der Karlsruher Revisionsspezialist war sich aufgrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung daher sicher, da� der Strafausspruch aufgehoben w�rde, auch wenn das f�r Duhse in der Praxis vielleicht "nur" ein Jahr weniger in der Gesamtstrafe bedeutet h�tte. Nun h�tte ein solch klarer juristischer Formfehler sicherlich bei einem Schwerverbrecher oder Kindersch�nder zur Aufhebung des Urteils gef�hrt, f�r einen unbeugsamen nationalen Freiheitsk�mpfer aber gelten in der BRD offenbar andere Regeln.�
- So wurde die Revision dann auch 1998 kurzerhand vom sogenannten Bundesgerichtshof verworfen. Der BGH "argumentierte" dabei ganz offen, da� zwar das "DDR-Recht" erheblich milder gewesen w�re und Duhse dort theoretisch h�tte eine geringere Strafe erwartet h�tte. In der Praxis aber h�tte Duhse von den kommunistischen Scharfrichtern aufgrund seiner nationalen und antibolschewistischen Gesinnung keine geringere, sondern eine wesentlich h�here strafe als in der BRD erhalten. Insofern seien die f�nf Jahre (zweieinhalb Jahre mehr in der Gesamtstrafe) trotz sch�rferem "BRD-Recht" g�nstiger ausgefallen.�
Das ist der "Rechtsstaat BRD" in der Praxis, wie ihn sich kein unbetroffener B�rger vorstellen kann.�
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"Behandlung" in der Haft heute�
- Auch der Revisionsspezialist war - trotz dieser Erfahrung - der Meinung, da� der nunmehr 71j�hrige Duhse, der auch von der "rechtskr�ftigen" neuen Strafe bereits weit �ber Zweidrittel verb��t hatte, in naher Zukunft entlassen w�rde. Doch der Ha� der Kollaborateure auf einen unbeugsamen deutschen Freiheitsk�mpfer ist offenbar st�rker als alle Lippenbekenntnisse zur "Menschlichkeit".�
- Duhse blieb weiterhin im geschlossenen Vollzug. Zudem wurde ihm jegliche Hafterleichterung verweigert. Erst im Sommer 1998 bekam er nach langem Kampf einen Fernsehapparat, als alle anderen Gefangenen aufgrund einer Gesetzes�nderung auch Fernseher bekamen.�
- Duhse ist sich absolut keiner Schuld bewu�t. Er f�hlt sich vielmehr klar als aus politischen Gr�nden Verfolgter, als unschuldig verurteilter politischer Gefangener. Er hat daher auch keine "Schuld aufzuarbeiten", da er nichts zu bereuen hat. Schuld haben in seinen Augen lediglich die Richter auf sich geladen. Mit deren Handlangern im Strafvollzug spricht Duhse daher konsequenterweise auch nicht. Dies wird ihm als "mangelnde Mitarbeit am Vollzugsziel" ausgelegt und als Vorwand genommen, ihm wegen "Gefahr neuer Straftaten" s�mtliche Vollzugslockerungen abzulehnen. Mehrfach teilten die Verantwortlichen Justizfunktion�re schriftlich mit, da� einer der Ablehnungsgr�nde Duhses unver�nderte politische Ansichten seien. Ein klarer Grundrechtsversto� gegen Artikel 3 Abs. 3 GG - Bekenntnisfreiheit". Vorgehalten wird ihm ebenfalls, da� er 1970 einmal Mitglied der NPD war. Da� er aus dieser Partei, die Duhse als "Hinterzimmerpatrioten und Maulhelden" verachtet, l�ngst ausgeschlossen wurde, interessiert dabei selbstverst�ndlich nicht.�
- 1998 hatte Duhse eine Anh�rung bei der "Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin". Dabei ging es um eine in Aussicht stehende vorzeitige Entlassung, wobei die Reststrafe auf Bew�hrung ausgesetzt werden sollte. Der "unabh�ngige Richter", der angeblich nur seinem Gewissen unterworfen ist, erkl�rte gegen�ber Duhse: "Ich k�nnte Sie ja 'rauslassen. Aber dann w�rde man mir die Akten um die Ohren schlagen". Damit wollte dieser "unabh�ngige Richter" offenbar zum Ausdruck bringen, da� die Entlassung nicht nur von der h�heren Instanz wieder zur�ckgenommen worden w�re, sondern da� er auch pers�nlich mit Nachteilen f�r sich gerechnet h�tte.�
- Inzwischen (im Jahr 2000) ist G�nter Duhse 73 Jahre alt und hat mittlerweile schon 23 1/2 Jahre Haft hinter sich, davon jetzt wieder �ber 11 1/2 Jahre ununterbrochen. Er hat zudem noch fast zwei Jahre bis Strafende vor sich. Weiterhin wird ihm jede Vollzugslockerung verweigert. Die Verantwortlichen der BRD-Justiz hoffen scheinbar, da� G�nter Duhse seine Entlassung am 29. Dezember 2001 nicht mehr erlebt. Selbst die Weihnachtsamnestie, die jedem Ladendieb gew�hrt wird, wird Duhse verwehrt.�
Zu diesem Zweck wurde ein neues Verfahren gegen ihn inszeniert. Als ihm ein Buch, das ihm von Unbekannten ohne sein Wissen zugesandt wurde, zun�chst nicht ausgeh�ndigt wurde, machte er seinem �rger �ber den verantwortlichen W�rter schriftlich Luft. Nun soll er wegen "Beleidigung" erneut verurteilt werden. Das "neue Verfahren" dient als weiterer Vorwand, ihm alle Verg�nstigungen zu verweigern.�
- Kaum auszudenken, wie sogenannte "Menschenrechtsgruppen" aufschreien w�rden, wenn ein unpolitischer Krimineller mit 73 Jahren nach so langer Haft derart behandelt w�rde!�
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Wie kommunistische "Mauersch�tzen", die heimt�ckisch unbewaffnete Fl�chtlinge, darunter Frauen und Kinder, von hinten abgeknallt haben, von der "BRD-Justiz" behandelt werden, wurde bereits, angeschnitten. Noch unverst�ndlicher ist es f�r den politischen H�ftling G�nter Duhse, der keinen Menschen auf dem Gewissen hat, unter ausl�ndischen Schwerkriminellen und "deutschen" Drogens�chtigen auch nach �ber 11 1/2 Jahren ohne Hafterleichterungen vegetieren mu�. Dagegen wurde gegen die Hinterm�nner der kommunistischen Mauerm�rder nicht einmal Untersuchungshaft angeordnet, Die wenigen Verurteilten verbringen ihre mehrj�hrige Haftzeit im offenen Luxusvollzug mit Ausg�ngen und Urlaub, sofern sie noch nicht vorzeitig entlassen oder "begnadigt" wurden.�
Stasi-Chef Erich Mielke, der jahrzehntelang einen gro�en Teil des deutschen Volkes tyrannisieren und bespitzeln lie�, wurde daf�r nicht einmal zur Verantwortung gezogen. Wegen eines von ihm begangenen Polizistenmordes wurde er zwar angeklagt, aber aufgrund seines Gesundheitszustandes auf freien Fu� gesetzt. Erich Honnecker durfte in Ausland fliehen und Egon Krenz wurde trotz eines Urteils von 6 1/2 Jahren Haft nicht in Untersuchungshaft genommen und befindet sich jetzt im offenen Vollzug.�
Da angeblich alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, ist es schwer nachzuvollziehen, warum G�nter Duhse, der niemanden get�tet hat oder t�ten lie� wegen "Mordes" verurteilt wurde, w�hrend sogenannte Mauersch�tzen und deren Auftraggeber, die zahllose Menschenleben auf dem Gewissen haben, lediglich wegen "Totschlags" angeklagt wurden.�
- Duhse leistete aktiven Widerstand gegen das kommunistische Terrorsystem. Doch statt Ehrung erf�hrt er "Bestrafung" und Verunglimpfung. F�r die Ausf�hrenden des Mauerm�rdersystems aber wird nach Gnade und Amnestie gerufen. Gleichheit und Gleichbehandlung Vor dem Gesetz?�
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- Was kann man tun? Das fragen Sie sich vielleicht nachdem Sie �ber das Schicksal G�nter Duhses aufgekl�rt wurden, das Schicksal eines deutschen Freiheitsk�mpfers! Was kann man tun, um die Leiden dieses Unbeugsamen zu beenden?�
F�r die Praxis in diesem "Rechtsstaat BRD" lautet die Antwort leider: NICHTS!�
Nichts kann man tun, was eine Wirkung unmittelbar dahingehend ausl�sen w�rde, da� G�nter Duhse endlich einmal Ausg�nge und Urlaub bekommt und in den offenen Vollzug verlegt oder endlich vorzeitig entlassen wird! Die "BRD-Justiz" samt ihrer Ausf�hrenden, Apologeten und Propagandisten gibt vor, Recht zu sprechen und "rechtskr�ftige Urteile" zu f�llen. Wer einmal von einem "unabh�ngigen Gericht" dieser BRD verurteilt wurde, ist f�r sie "schuldig", mu� "s�hnen", "b��en", "aufarbeiten" und "bereuen".�
Wie schon in der sogenannten DDR, so wird auch in der BRD behauptet: "Hier gibt es keine politischen Gefangenen". Das gleiche wird nat�rlich auch in Rotchina, Persien, Irak und vielen anderen Staaten behauptet. In der BRD ist diese Behauptung angesichts rein politischer Unterdr�ckungsparagraphen (86, 86a, 130 BRD-StGB) besonders perfide, zumal Verurteilungen und Inhaftierungen politisch Andersdenkender von den staatlich gelenkten Medien und Politikern sogar noch �ffentlich bejubelt werden.�
- In der sogenannten DDR hie� es "Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen" - in der BRD hei�t es "Volksverhetzung" und "Gef�hrdung des demokratischen Rechtsstaates"!�
Der deutsche Freiheitsk�mpfer G�nter Duhse mu�te die leidvolle Erfahrung machen, da� sich die Handlanger der �stlichen und der westlichen Siegerm�chte �ber Deutschland in ihrem Verst�ndnis von "Recht und Justiz" gegen�ber nationalen Deutschen nicht besonders unterscheiden. Jeder Leser dieser Information kann sich �ber dieses Thema ein eigenes Bild machen.�
Appelle und Eingaben nutzen bei der Verbohrtheit politischer Verfolgungsbeh�rden und Justizorganen �berhaupt nichts. Es wird auf "Gesetze", Vorschriften und "richterliche Unabh�ngigkeit" verwiesen, um einem nationalen das zu verweigern, was Kriminellen und Sittenstrolchen wie selbstverst�ndlich gew�hrt wird. Selbst gr�bste Menschenrechtsverletzungen werden abgestritten und verharmlost: "In einer westlichen Demokratie gibt es das nicht".�
Als der politisch Andersdenkende M.A. Bischoff 1995/96 ohne jeden Grund �ber 23 Wochen lang mit Isolationshaft psychisch gequ�lt wurde, wandten sich zahlreiche B�rger mit Eingaben und Protesten an die verschiedensten Stellen. Genutzt hat es nichts. Der Betroffene selbst erhob sogar eine Menschenrechtsbeschwerde gegen die BRD. Unterst�tzer, die Flugbl�tter gegen dieses Unrecht verbreiteten, wurden von der politischen Justiz wegen angeblicher "Verunglimpfung" des BRD-Regimes verurteilt. Die politische Polizei verhinderte legale Spontandemonstrationen. Die staatlich gelenkten Nachrichtenagenturen und Medien verschwiegen das Unrecht. Selbst als Bischoff �ber zehn Wochen im Hungerstreik war!�
Da� es nichts n�tzt, hei�t aber nicht, da� nichts gemacht werden soll. Denn schaden kann es jedenfalls nichts, wenn die Verantwortlichen die Meinung von m�glichst vielen B�rgern �ber diese "Rechtspraxis" von Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit gegen deutsche Freiheitsk�mpfer zu lesen bekommen.�
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- Die Verbreitung dieser Internet-Informationen, sowie der Adresse, in Publikationen, Flugbl�ttern, Aufklebern und (in �bersetzung) auf ausl�ndischen Internet-Seiten ist ausdr�cklich erw�nscht.�
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��� FREIHEIT F�R G�NTER DUHSE!�
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entnommen aus der Online-Ausgabe der Nachrichten der HNG
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