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Unter dem Aktenzeichen 2 BvR 581/01 entschied das Bundesverfassungsgericht,
dass die Staatsanwaltschaften d�rfen unter bestimmten Voraussetzungen Verd�chtige
auch unter Einsatz von GPS (Global Positioning System) per Satellit durch die
Polizei verdeckt beobachten lassen. Karlsruhe hat damit die Beschwerde des infolge
solcher (durch die Generalbundesanwaltschaft eigenm�chtig angeordneten!)
�berwachung zu 13 Jahren Knast verurteilten AIZ-Aktivisten Bernhard Falk
zur�ckgewiesen. Die Richter ermahnten allerdings den Gesetzgeber, streng
zu kontrollieren, dass nach der Freigabe dieser �berwachungsmethode deutsche
Strafverfolger keinen zu eifrigen Gebrauch davon machen. Das n�mlich k�nnte
vor allem in Kombination mit geheimem Abh�ren von Telefonen, Postkontrolle,
Personenbeschattung und Einsatz von Videokameras zu einer Rundum�berwachung
f�hren, die verfassungswidrig sei. Die Richter rieten dazu, in erg�nzenden
Gesetzen daf�r zu sorgen, dass Polizei, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutz
und andere Geheimdienste nicht von ihnen verd�chtigte Personen parallel
mehrfach aussp�hen. Das w�re ein Versto� gegen die Garantie
pers�nlicher Freiheiten im Grundgesetz. Die Karlsruher Richter schlossen
sich in ihrer Entscheidung der Bef�rchtung von Sachverst�ndigen an,
die darauf hingewiesen hatten, dass der schnelle informationstechnische Wandel
bald dazu f�hren k�nne, die informationelle Selbstbestimmung der B�rger
durch Beh�rden mit ihrem Drang nach vereinfachten und besseren Methoden
der Ausforschung schwer zu beeintr�chtigen. Laut Karlsruhe haben die Strafverfolgungsbeh�rden
zu ber�cksichtigen, dass bei polizeilicher GPS-�berwachung mindestens
eine Staatsanwaltschaft als verantwortliche Entscheidungstr�gerin zu fungieren
hat. Alle Ma�nahmen sind l�ckenlos in Akten festzuhalten und sp�ter
einer richterlichen �berpr�fung auszusetzen. Das Bundesverfassungsgericht
empfahl ferner eine gesetzliche Regelung, nach der GPS-�berwachung ausschlie�lich
auf richterliche Anordnung erfolgen kann.
Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/05/apr_09_15.htm#5
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