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��Repression und �berwachung

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Politische Verfolgung in Deutschland...

...und kein Ende in Sicht. Ganz im Gegenteil!

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exemplarisch zum x-ten Male am Beispiel des Journalisten Ing. agr. (grad.) E. Kemper

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Verehrte Leser!

In Ihren Reihen finden sich sicherlich unz�hlige Verfechter der Demokratie, der Meinungsfreiheit und der Menschenrechte. Unz�hlige Organisationen haben sich die Wahrung derselben auf die Fahnen geschrieben. Auch unsere etablierten Politversager vergessen bei Auslandsreisen niemals, auf die Verletzung der Menschenrechte und �hnliche Dinge hinzuweisen, ganz im Interesse des vermeintlich vorbildlichen Staates BRD und der �berall pr�senden Eine-Welt-Strategen. Aber wie steht es um diese Rechte im eigenen Land, der Bundesrepublik Deutschland?

Urteilen Sie selbst! Nicht zum ersten Mal dokumentieren wir hier politische Verfolgung, Verfolgung wegen Meinungs�u�erungen, und in diesem Fall ganz besonders brisant: strafrechtliche Verfolgung wegen kopierter Zeitungsartikel aus der �berall frei zug�nglichen Lizenzpresse, welche teilweise nicht einmal selbst kopiert, sondern nur in Kopie und vereinzelt mit Kommentaren versehen, zugeschickt worden sind...

Vergegenw�rtigen Sie sich: wenn Sie einen Zeitungsartikel mit der Post geschickt bekommen und sich dieser Artikel in irgendeiner Weise kritisch mit zeigeschichtlichen oder aktuellen Themen befa�t: Sie k�nnten sich strafbar machen! Sie riskieren eine Vorstrafe wegen Volksverhetzung und anderen Straftatbest�nden. M�glicherweise werden Sie -geschickt gesteuert durch die Staatsmacht- ans Licht der �ffentlichkeit gezerrt und auf diese Weise bewu�t Ihr Leben zerst�rt...

Lesen Sie die nachfolgenden Dokumente aufmerksam und beachten Sie auch die Verweise auf andere Dokumente in diesem Zusammenhang am Schlu� dieser Seite!

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Hier die Reaktion des Rechtsanwaltes von Herrn Kemper. In diesem Zusammenhang sei die Bemerkung gestattet, da� Herr Kemper von Gl�ck sagen kann, einen Anwalt gefunden zu haben, der bereit ist, ihn in einer derartig schwierigen Angelegenheit zu vertreten. Wie Sie dem Schreiben des Rechtsanwalts und auch der Liste der beschlagnahmten Gegenst�nde entnehmen k�nnen, ist es keine Seltenheit, da� Rechtsanw�lte wegen Volksverhetzung oder �hnlichem angeklagt werden, wenn sie sich dazu entschlie�en, die Verteidigung eines Mandanten in so einem Fall zu �bernehmen.

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Im Kampf sollst Du Dein Recht finden (Rudolf von Jhering)
Staatsanwaltschaft M�nster
Gerichtsstr. 6
48149 M�nster
mit Fernablichtung
�ber 0251-494-555

XXXX XXXXXX
Rechtsanwalt
(Oberstleutnant a.D.)
speaks english
speaks espanol
09.04.2001



Betr.: Ermittlung wegen Volksverhetzung
Bezug: lhr Schreiben 46 Js 865/00 vom 29.3.2001

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Schrade,

von meinem Mandanten, Herrn lng. agr. (grad.) Erhard Kemper, erhielt ich Ihre Aufstellung bei ihm beschlagnahmter Schriften. Aus den Titeln: "Massenmord durch Israel", "Juden L�ge" ... "Nachkriegserfindung" entnehme ich, da� Sie Beweise f�r Meinungsstraftaten nach � 130 StGB suchen.
Zur Vorbereitung der Verteidigung bitte ich um Auskunft, welche Meinungs�u�erungen genau vom Offenkundigkeitsdogma erfa�t sind. Mein Mandant hat als grundrechtsbewu�ter Staatsb�rger kein Unrechtsbewu�tsein beim �u�ern seiner Meinung und beim Lesen der Meinungen anderer, m�chte aber nat�rlich die dauernden l�stigen Scherereien mit der Staatsgewalt - er erlitt gerade die 20. Heimsuchung! - vermeiden und ist selbstverst�ndlich willens, die allgemeinen Gesetze, auch zum Jugend- und Ehrenschutz, vgl. Art. 5(2) GG, zu beachten. Deshalb glaubt er an die T�tung von Gruppenmitgliedern im 2. Weltkrieg, mi�billigt sie und nimmt sie ernst, wie in � 130 StGB geboten.
Dieses gesetzestreue Verhalten hat ihn aber bisher nicht vor Strafe bewahrt. Es mu� also, wenn diese Strafen rechtm��ig waren, noch weitere Gesetze geben, die �ber das Verbot des � 130 StGB, rasse-, religions- und volksspezifische T�tungen im Kriege, die ja bisher leider Ziel oder wenigstens Begleiterscheinung aller Kriege waren, zu leugnen, hinausgehen. F�r den Beruf meines Mandanten als freier Journalist ist es geradezu lebens- und berufsnotwendig, mit absoluter Klarheit im Voraus zu wissen, was zu �u�ern und zu lesen verboten ist. Das h�ufig benutzte Merkmal Offenkundigkeit ist keines, weil es jeder begrifflichen Sch�rfe entbehrt zur Abgrenzung von nicht Offenkundigem, das es ja weiterhin immer noch gibt, v�llig unbrauchbar, also von Willk�r ununterscheidbar, also Willk�r ist.
Aus dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103(2) GG ergibt sich das zwingende verfassungsrechtliche Erfordernis, da� der Staatsb�rger irgendwoher mit Anspruch auf Verbindlichkeit erfahren kann, welche Meinungen er nicht mehr �u�ern und welche Gedanken er nicht mehr lesen und weitergeben darf. In gleicher Weise m��ten Sie, um dem Willk�rverbot des Art. 1(1)2 GG und dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3(1) GG Gen�ge zu tun, eine Liste mit genau bestimmten Meinungen haben, deren �u�erung oder Niederschrift strafbar ist, damit Sie unter den Billionen Meinungen, die t�glich ge�u�ert werden, die strafbaren herausfiltern k�nnen.
Ich bitte zur Verteidigung meines Mandanten und zur Unterbindung k�nftiger Straftaten um �bersendung dieser Liste, die alle verp�nten Meinungen innerhalb des Offenkundigkeitsdogmas genau bestimmt, so da� mein Mandant sie bei Lekt�re und �u�erung meiden und ich mich auf sie bei seiner Verteidigung ausrichten bzw. dabei selbst strafbar zu werden ausschlie�en kann.

Mit freundlichen Gr��en verbleibe ich Ihr

XXXXXXXXXX
Rechtsanwalt

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