![]() |
�
�
Bereits am
19. Dezember 2003 schleusten Bundesregierung und „Opposition“
ein brisantes Gesetz durch den Bundestag, das zum 1. April 2005 in Kraft treten
wird. Dieses „Gesetz zur F�rderung der Steuerehrlichkeit“
schlie�t die unter dem Vorwand terroristischer Bedrohung betriebene
Abschaffung des Bankgeheimnisses ab. Demnach k�nnen Finanzverwaltung,
Sozialbeh�rden und Arbeitsagenturen ab April 2005 die finanziellen Verh�ltnisse
aller Bundesb�rger durchleuchten. Nun geht es hierbei allerdings nicht
um die ca. 65 Milliarden Euro, die von den verm�genden Bev�lkerungsteilen
unter freundlichem Wegsehen der Verwaltung und mit gesetzlicher Ermunterung
durch die Bundesregierung beiseite geschafft werden. Wie der renommierte Steuerrechtsprofessor
und Anwalt Gunter Widmaier laut „Spiegel online“ erkl�rte,
werden mit diesem Gesetz „nicht die Reichen, sondern vor allem die kleinen
Leute" geschr�pft. Und so halten sich auch Gro�banken wie
die Deutsche Bank und die Commerzbank mit Kritik an der Aufhebung des Bankgeheimnisses
auff�llig zur�ck. Vordergr�ndig dient das Gesetz dem „Kampf
gegen Geldw�sche und Terrorismus". Doch real hat das rot-gr�ne
Durchleuchtungs-Gesetz nichts mit der Jagd auf die gro�en S�nder
zu tun. Schon seit 2002 k�nnen Steuerfahnder und Bundeskriminalamt auf
die KEZ-Datenbank (Konten-Evidenz-Zentrale) zugreifen, wenn sie eine schwere
Straftat vermuten. Mit dem Zugriff auf diese Datenbank k�nnen die Beh�rden
bald schrankenlos und vollst�ndig �ber die Konto- und Depotinformationen
s�mtlicher bundesdeutschen Steuerzahler verf�gen - ohne Anfangsverdacht,
ohne richterliche Erlaubnis und ohne, dass die Betroffenen je davon erfahren.
Nicht einmal die jeweiligen Kreditinstitute erfahren von der Abfrage, da sie
via KEZ allesamt online durch die Frankfurter Bundesanstalt f�r Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) angezapft werden k�nnen. Somit k�nnen die die Finanz�mter
jederzeit abfragen, wer wo Geld liegen hat. Der Abruf offenbart, welche Konten,
Wertpapierdepots, Ander- oder Treuhandkonten sowie Verf�gungsberechtigungen
ein Steuerzahler unterh�lt.
Widmaier erkl�rte, diese Zugriffsm�glichkeit sei „das, Stasi-Chef
Mielke gerne gehabt h�tte, sich aber nicht leisten konnte". Der
Steuerrechtsprofessor h�lt die ins Haus stehende Ausweitung der �berwachung
nicht f�r mit dem Grundgesetz vereinbar und hat im Auftrag der im Kreis
Borken ans�ssigen Volksbank Raesfeld zwei Verfassungsbeschwerden eingelegt.
Widmaier erwartet eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits
f�r Anfang 2005. Ferner macht auch der Norddeutsche Genossenschaftsverband
gegen den Online-Zugriff mobil. Ein Gutachten, das die Vertretung der Genossenschafts-
und Raiffeisenbanken bei dem Hamburger Rechtswissenschaftler Erich Samson
in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Schluss, dass die Regelung aus „vielf�ltigen
Gr�nden eindeutig verfassungswidrig" ist. Beispielsweise verst��t
die Nichtunterrichtung der Bankkunden von der Durchleuchtung ihrer Konten
eindeutig gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die von Karlsruhe
etwa im Rahmen eines Urteils zur Volksz�hlung von 1983 aufgestellten
Anforderungen f�r eine Datenerhebung derartigen Umfangs werden nicht
im Ansatz erf�llt. Durch die Ausweitung der Zugriffsm�glichkeiten
auf die KEZ-Datenbank auf alle Beh�rden, die in irgendeiner Weise mit
Einkommenssteuer und Lohnabrechnungen zu tun haben (wie z.B. Arbeits�mter,
Sozialbeh�rden, Familienkasse oder BAF�G-Amt) sind im Zusammenhang
mit der restriktiven Sozialpolitik � la Hartz IV vor allem die geringverdienenden
Bev�lkerungsschichten betroffen. F�r den Zugriff auf die KEZ-Daten
eines Arbeitslosen sind ebenfalls weder eine Begr�ndung noch die Unterrichtung
des Betroffenen vonn�ten.
Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/04/nov_20_26.htm#2
�
�