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��Repression und �berwachung

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Bald l�ckenlose Konten�berwachung

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Bereits am 19. Dezember 2003 schleusten Bundesregierung und „Opposition“ ein brisantes Gesetz durch den Bundestag, das zum 1. April 2005 in Kraft treten wird. Dieses „Gesetz zur F�rderung der Steuerehrlichkeit“ schlie�t die unter dem Vorwand terroristischer Bedrohung betriebene Abschaffung des Bankgeheimnisses ab. Demnach k�nnen Finanzverwaltung, Sozialbeh�rden und Arbeitsagenturen ab April 2005 die finanziellen Verh�ltnisse aller Bundesb�rger durchleuchten. Nun geht es hierbei allerdings nicht um die ca. 65 Milliarden Euro, die von den verm�genden Bev�lkerungsteilen unter freundlichem Wegsehen der Verwaltung und mit gesetzlicher Ermunterung durch die Bundesregierung beiseite geschafft werden. Wie der renommierte Steuerrechtsprofessor und Anwalt Gunter Widmaier laut „Spiegel online“ erkl�rte, werden mit diesem Gesetz „nicht die Reichen, sondern vor allem die kleinen Leute" geschr�pft. Und so halten sich auch Gro�banken wie die Deutsche Bank und die Commerzbank mit Kritik an der Aufhebung des Bankgeheimnisses auff�llig zur�ck. Vordergr�ndig dient das Gesetz dem „Kampf gegen Geldw�sche und Terrorismus". Doch real hat das rot-gr�ne Durchleuchtungs-Gesetz nichts mit der Jagd auf die gro�en S�nder zu tun. Schon seit 2002 k�nnen Steuerfahnder und Bundeskriminalamt auf die KEZ-Datenbank (Konten-Evidenz-Zentrale) zugreifen, wenn sie eine schwere Straftat vermuten. Mit dem Zugriff auf diese Datenbank k�nnen die Beh�rden bald schrankenlos und vollst�ndig �ber die Konto- und Depotinformationen s�mtlicher bundesdeutschen Steuerzahler verf�gen - ohne Anfangsverdacht, ohne richterliche Erlaubnis und ohne, dass die Betroffenen je davon erfahren. Nicht einmal die jeweiligen Kreditinstitute erfahren von der Abfrage, da sie via KEZ allesamt online durch die Frankfurter Bundesanstalt f�r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezapft werden k�nnen. Somit k�nnen die die Finanz�mter jederzeit abfragen, wer wo Geld liegen hat. Der Abruf offenbart, welche Konten, Wertpapierdepots, Ander- oder Treuhandkonten sowie Verf�gungsberechtigungen ein Steuerzahler unterh�lt.
Widmaier erkl�rte, diese Zugriffsm�glichkeit sei „das, Stasi-Chef Mielke gerne gehabt h�tte, sich aber nicht leisten konnte". Der Steuerrechtsprofessor h�lt die ins Haus stehende Ausweitung der �berwachung nicht f�r mit dem Grundgesetz vereinbar und hat im Auftrag der im Kreis Borken ans�ssigen Volksbank Raesfeld zwei Verfassungsbeschwerden eingelegt. Widmaier erwartet eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits f�r Anfang 2005. Ferner macht auch der Norddeutsche Genossenschaftsverband gegen den Online-Zugriff mobil. Ein Gutachten, das die Vertretung der Genossenschafts- und Raiffeisenbanken bei dem Hamburger Rechtswissenschaftler Erich Samson in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Schluss, dass die Regelung aus „vielf�ltigen Gr�nden eindeutig verfassungswidrig" ist. Beispielsweise verst��t die Nichtunterrichtung der Bankkunden von der Durchleuchtung ihrer Konten eindeutig gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die von Karlsruhe etwa im Rahmen eines Urteils zur Volksz�hlung von 1983 aufgestellten Anforderungen f�r eine Datenerhebung derartigen Umfangs werden nicht im Ansatz erf�llt. Durch die Ausweitung der Zugriffsm�glichkeiten auf die KEZ-Datenbank auf alle Beh�rden, die in irgendeiner Weise mit Einkommenssteuer und Lohnabrechnungen zu tun haben (wie z.B. Arbeits�mter, Sozialbeh�rden, Familienkasse oder BAF�G-Amt) sind im Zusammenhang mit der restriktiven Sozialpolitik � la Hartz IV vor allem die geringverdienenden Bev�lkerungsschichten betroffen. F�r den Zugriff auf die KEZ-Daten eines Arbeitslosen sind ebenfalls weder eine Begr�ndung noch die Unterrichtung des Betroffenen vonn�ten.

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/04/nov_20_26.htm#2

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