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Proze� gegen "Landser"-Unterst�tzer:Die politische Verfolgungs"justiz" der brd geht erneut Opfer an
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Wie aus den �blichen Quellen bekannt, findet seit Brachet/Juni 114/2003 vor dem Berliner Obergericht, dort Kammergericht genannt, der Proze� gegen die Musiker der NS-Rockkapelle "Landser" wegen angeblicher "Bildung einer kriminellen Vereinigung" statt.
Das KG hatte die Er�ffnung des Verfahrens in diesem Anklagepunkt abgelehnt und wollte/will nur wegen der �blichen politischen brd-Unterdr�ckungs-/Verfolgungsparagraphen (z.B. 86, 130 usw. des brd-StGB) verhandeln und verurteilen. Das Verfahren gegen einen mitangeklagten Kameraden, Jean-Ren� B., wegen "Unterst�tzung einer kriminellen Vereinigung", K�rperverletzung und N�tigung wurde abgetrennt und an die "Staatsschutzkammer" des Landgerichts Berlin abgegeben. Gegen die Nichter�ffnung bzgl. � 129 legte die Bundesanwaltschaft Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein und brachte dazu einige bei der Polizei zu Protokoll gegebene Zeugenaussagen vor, nach denen tats�chlich die M�glichkeit eines solchen Delikts gegeben erscheinen k�nnte. Der BGH beschlo� daraufhin, da� der Vorwurf verhandelt werden mu�, stellte aber klar, da� es immer noch zu einem Freispruch kommen kann, wenn die Beweisaufnahme die Unschuld in diesem Anklagepunkt ergeben sollte.
Tats�ch sind ziemlich alle die entsprechenden Zeugen vor Gericht erschienen und haben erkl�rt, da� ihre Aussage vor der Polizei falsch war und unter unzul�ssigem Druck, Drohungen oder unter Alkohol entstanden sind. Die Aussagen wurden s�mtlichst richtiggestellt, soda� bereits wenige Wochen nach Verhandlungsbeginn klar war, da� es in punkto "kriminelle Vereinigung" nur einen Freispruch geben kann. Die Bundesanwaltschaft bleibt davon allerdings unbeeindruckt und h�lt weiterhin an ihrem Vorwurf fest und wird auch hohe Strafen wegen "krimineller Vereinigung" fordern.
Da sich das KG vom BGH br�skiert f�hlte, �bernimmt der Vorsitzende Richter bei der Befragung der Zeugung vorwiegend die Rolle der Verteidiger, soda� diese zumeist gar keine Fragen mehr stellen m�ssen (unter einem Vorwand wurde von der Bundesanwaltschaft sogar ein Befangenheitsantrag gegen ihn gestellt, der aber abgelehnt wurde, da an den Haaren herbeigezogen). Lediglich die Liedertexte der Kapelle passen dem Vorsitzenden Richter (und wohl auch seinen vier Mitrichtern) nicht in den Kram, und er l��t daher immer durchblicken, da� es (obwohl definitiv keine Straftat in der brd begangen) zu einer Verurteilung wegen Meinungs-"�u�erungs"delikten kommen wird (zumal das System ja keine Entsch�digung f�r f�nf Monate U-Haft bezahlen will).
Obwohl also vom KG noch nicht entschieden ist, ob es denn �berhaupt eine "kriminelle Vereinigung" der drei Musiker gab, wurde die Verhandlung gegen den abgetrennten angeblichen "Unterst�tzer" vor der "Staatsschutzkammer" des LG am 20.11.2003 begonnen:
F�r den Proze�beobachter ergab sich erneut ein erschreckendes Bild der sog. "unabh�ngigen" und "neutralen" Richter in diesem angeblichen "Rechtsstaat".
Dem angeklagten Jean-Ren� B. wird von der Staatsanwaltschaft als ausf�hrendes Organ der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, "aus dem Verborgenen heraus" die "kriminelle Vereinigung" unterst�tzt zu haben, indem er dem angeblichen S�nger und Texter der Gruppe, einem guten Kameraden, als "Berater" zur Seite gestanden habe, dessen Post teilweise an das eigene Postfach schicken lie�, Nachrichten an ihn weiterleitete, den Produzenten der letzten Platte beim Vertrieb unterst�tzt, gegen Schwarzbrenner vorgegangen und auch mit Gewalt die Interessen der Gruppe vertreten haben soll, indem er den unliebsamen vormaligen S�nger angeblich "verkloppen" wollte und einen Verr�ter "mit Gewaltanwendung durch Beschimpfen, Schlagen und Treten" zur R�cknahme seiner mutma�lich falschen Aussage habe bewegen wollen.
Da Jean-Ren� B. (wie auch der separat angeklagte angebliche S�nger und Texter) ein besonders aufrechter, gerader und unerbittlicher K�mpfer f�r unsere Weltanschauung ist, versucht das System nat�rlich, ihn zu kriminalisieren und zu d�monisieren. Ersteres ist bereits dadurch gelungen, da� er einmal durch eine V-Mann-Provokation in eine strafbare Handlung hineingezogen wurde und deshalb eine Bew�hrungsstrafe bekam, die bei erneuter Verurteilung in der jetzigen Sache widerrufen werden kann. Zweiteres aber lassen die Systemlinge durch Vermittlung von Staatsdienern (politische Polizei und Geheimdienste) dann aber �ber die Medienhetze erledigen. So wird vor allem durch ein besonders uns�gliches Subjekt von Zeitungsschmierer, der auch bei der sog. "AntiFa" Vortr�ge h�lt und f�r seine "Verdienste" gegen Andersdenkende Preise verliehen bekam, �ber unseren Kameraden in der Systempresse hergezogen. Dabei werden nicht nur Wahrheiten verdreht und unbewiesene und oft falsche Behauptungen aufgestellt, sondern es werden auch tats�chliche Umst�nde in raffinierter Weise so dargestellt, da� ein negatives Bild von ihm in der �ffentlichkeit und bei den Richtern entstehen soll. Als Beispiel soll hier die Milit�rzeit des Kameraden genannt werden, die dieser in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands (sog. "DDR") ableistete. Er war dort lediglich Fahrer gewesen, ein Beruf, dem er jetzt immer noch nachgeht. Die milit�rische Einheit, in der er gedient hat, war allerdings das "Wachregiment Felix Dscherschinski", eine Art Leibstandarte Erich Mielkes, die daher formell nicht der NVA, sondern dem MfS unterstellt war. Jeder Milit�rangeh�rige dieses Regiments hatte damit automatisch einen "Stasi "-Rang (so wie im Dritten Reich jeder Polizeif�hrer automatisch einen SS-Rang hatte, nachdem die Polizei dem RFSS unterstellt worden war). Jener krummnasige (was in diesem Falle w�rtlich zu nehmen ist) Presseschmierer nimmt diese Tatsache jetzt bei jeder sich bietenden Gelegenheit zum Anla�, gegen den als Fahrer beim Milit�r t�tig gewesenen Kameraden wegen seines damaligen offiziellen Ranges als "Stasi"-Mann zu hetzen, um damit bei Stasi-Opfern und Nationalisten Unmut gegen ihn zu sch�ren.
Bei der "Staatsschutzkammer" des LG Berlin aber w�re das gar nicht mehr n�tig. Das Selbstverst�ndnis dieser Kammer leitet sich bereits aus dem (angeblich inoffiziellen) Namen ab. Angeblich haben Richter (auch nach der von der brd ratifizierten sog. "Menschenrechtskonvention") neutral, also unparteiisch zu sein. Die eine Partei in einem Strafproze� sind die Angeklagten mit ihren Verteidigern. Die zweite Partei ist die Staatsanwaltschaft, die ja schon von ihrem Namen her die Interessen des Staates vertritt. Nennt sich eine Gro�e Strafkammer eines Landgerichtes aber "Staatsschutzkammer", so macht sie allein schon durch ihren Namen klar, da� sie den Staat vertritt, also klar aufseiten des Staatsanwalts steht, folglich mitnichten neutral, sondern �u�erst parteiisch ist. Entsprechende Beschwerden gegen die brd wegen dieses klaren Bruchs der sog. "Menschenrechtskonvention" wurden von den Super-"Demokraten" des Europ�ischen Gerichtshofs f�r Menschenrechte in Stra�burg aber nat�rlich "nicht zur Entscheidung angenommen", weil das Vorgehen der brd durchaus berechtigt sei, wenn es die sog. "Demokratie" zu sch�tzen gelte.
So hat auch schon am ersten Verhandlungstag gegen den Kameraden Jean-Ren� B. die Berliner "Staatsschutzkammer" unter ihrem ber�chtigten Vorsitzenden Br�ning ganz schnell deutlich gemacht, auf wessen Seite sie steht:
Der angeblich von Kamerad B. "k�rperverletzte" Verr�ter aus Sachsen hatte bereits bei seiner Aussage vor der Polizei klar gemacht, da� er mitnichten verletzt, sondern lediglich ein bi�chen geschubst und angeherrscht worden war, weil das Mi�verst�ndnis vorlag, er w�re von sich aus zur Polizei gegangen, um gegen "Landser" auszusagen. Er wollte seine urspr�ngliche falsche Aussage, die wohl auch nur durch entsprechenden Druck zustandegekommen war, auch gleich wieder zur�cknehmen; doch wurde ihm von seinem "Organ der Rechtspflege" (d.h. Anwalt) davon abgeraten, da solches doch nichts bringe. Erst nach dem anfangs etwas unangenehmen Besuch des Kameraden B. mit einem unbekannten Begleiter rang er sich dazu durch, sein Vorhaben in die Tat umzusetzen und seine falsche Aussage zur�ckzunehmen. Als Zeuge vor dem KG hatte er die Schilderung des Besuches von B. noch mehr abgeschw�cht, was den Bundesanwalt in seinem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter zu der ungeheuerlichen Behauptung veranla�te, er h�tte eine Falschaussage gemacht.
Am 20.11. vor der "Staatsschutzkammer" des LG versuchte der Zeuge wieder, seine harmlose Version der Wahrheit vorzubringen. Da hatte er aber die Rechnung ohne den Vorsitzenden Richter Br�ning und seine beiden Mitrichter gemacht. Darstellungen vor Gericht, die den vor der Polizei gemachten wiedersprechen, nahm der Vorsitzende nicht hin. Er kam seiner "Aufkl�rungspflicht" bez�glich dieser Widerspr�che dahingehend nach, da� er dem Zeugen durch Vorhalte so lange zusetzte, bis dieser nachgab und einr�umte, da� vor Jahren bei der Polizei sein Ged�chtnis besser gewesen ist und es auch durchaus stimmen k�nne, was er damals angegeben hat. Erst wenn die Aussage des Zeugen vor Gericht so weit mit der damaligen polizeilichen dahingehend �bereinstimmte, da� sie dem Angeklagten irgendwie auch nur im geringsten nachteilig ausgelegt werden konnte, war der Vorsitzende wie auch seine Mitrichter zufrieden.
Als der Verteidiger dann seiner beruflichen Pflicht nachkam und den Vorsitzenden dahingehend unterbrach, da� er auf die evtl. Unzul�ssigkeit einer Frage hinwies, da sie doch schon beantwortet war, wurde der Richter fuchsig und herrschte ihn an, ihn gef�llig nicht zu unterbrechen, da er als Richter schon besser wisse, was unzul�ssig ist und was nicht. Nach mehreren Versuchen des Verteidigers, seiner beruflichen Pflicht nachzukommen, mu�te er es bei der Selbstgef�lligkeit des Vorsitzenden aufgeben. Es w�re interessant, wie ein neutraler Psychiater den Charakter des Vorsitzenden anhand solcher Szenen einsch�tzen w�rde.
Bei einer weiteren Zeugin, die den Angeklagten auf dem Weg zu dem Verr�ter begleitet hatte, mu�te der Verteidiger den Vorsitzenden darauf hinweisen, da� hier evtl. ein Zeugnisverweigerungsrecht gegeben sein k�nnte (was vom KG g�nzlich �bersehen worden war). Obwohl er die Kritik ganz und gar nicht vertragen konnte und entsprechend hoff�rtig reagierte, mu�te der Richter schlie�lich teilweise nach- und dem Anwalt (wenn auch nur unwillig) Recht geben. Anw�lte, die sich erdreisten, ihrer Arbeit auch bei sog. "Neonazis" pflichtgem�� nachkommen zu wollen, sind bei der sog. "Staatsschutzkammer" des LG Berlin sofort unten durch. W�hrend der Vorsitzende Richter des KG bei Zeugenbefragungen noch Fingerspitzengef�hl zeigt und wei�, wann die Grenze erreicht ist, legt Richter Br�ning vom LG ohne jegliche R�cksichten los. Als die Zeugin die skandal�sen Vernehmungsmethoden der Polizei (teilweise bei Anwesenheit eines Staatsanwalts der Bundesanwaltschaft) schilderte, bei der ihr (als Zeugin!) nicht nur mit Haft, sondern auch mit Wegnahme ihrer Kinder gedroht worden war (einer anderen Zeuging war sogar von der Polizei so lange zugesetzt worden, bis sie zusammenbrach und in die Psychiatrie abgeholt werden mu�te), ging Richter Br�ning mit nur einem gebrummten "na, gut" dar�ber hinweg.
Wenn dann der Verteidiger das Wort an die Zeugen hatte und gewissenhaft seiner Pflicht nachkam, Fragen zu stellen, deren Beantwortung entlastend f�r seinen Mandanten sein k�nnten, schalteten die Richter der "Staatsschutzkammer" sichtbar ihre Ohren auf Durchzug, blickten zur Decke oder verdrehten die Augen. Eine junge Richterin lachte sogar sichtlich feixend �ber die in ihren Augen wohl sinnlosen Bem�hungen des Anwalts, - wo doch von vorneherein klar ist, da� der Angeklagte so oder so verurteilt wird, weil er eben ein Andersdenkender und ein Sytemfeind ist.
Der anwesende ruhige und besonnene Staatsanwalt braucht eigentlich gar nichts mehr zu tun, weil die Richter der sog. "Staatsschutzkammer" schon vom Selbstverst�ndnis dieses Namens her die Arbeit f�r ihn �bernehmen, m�glichst belastendes zutage zu bringen und alles evtl. entlastende so lange zu bearbeiten und deuteln, bis es kippt oder zumindest nicht mehr ins Gewicht f�llt . Bei solchen Richtern k�nnte man die Rolle des Staatsanwalts in der Verhandlung auch gleich einsparen, da offensichtlich �berfl�ssig. Die Richter sorgen schon f�r die Interessen des Staates, der sie bezahlt, auf dessen Grunzgeschw�tz-�h-Grundgesetz sie geschworen haben und den sie daher sch�tzen wollen. Von unparteiisch kann da sichtlich keine Rede mehr sein, - wenn auch nat�rlich alles streng nach den Buchstaben der brd-Gesetze verl�uft, die ein erfahrener Richter durch seine angebliche "Unabh�ngigkeit" entsprechend auszudeuten wei�.
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Wie vom Betroffenen
bekannt wurde, hat die "Staatsschutzkammer" des Landgerichts Berlin
am zweiten Verhandlungstag, dem 25.11., gegen den Kameraden Jean-Ren�
B. in Erw�gung gezogen, das Phantomverfahren wegen "Unterst�tzung
einer kriminellen Vereinigung" abzutrennen und nur wegen der ebenfalls
angeklagten "N�tigung" und angeblichen "K�rperverletzung"
weiterzuverhandeln. Die Staatsanwaltschaft wurde bis zum n�chsten Verhandlungstag
um eine Stellungnahme gebeten. Sollte das so stattfinden, werden an diesem
Tag, dem 27.11.2003, wohl schon die Pl�doyers gehalten und evtl. auch
schon geurteilt (man erhofft sich nach einer Verurteilung einen Widerruf der
Bew�hrung und damit weitere 10 Monate Haft ).
Der Antrag seines Verteidigers, RA Schrank aus Berlin, da� das Gericht
nach Dresden fahren soll, um am angeblichen "Tatort" nachzuvollziehen,
ob es denn "Schmerzen" bereiten kann, wenn man f�r einige Minuten
(vermutlich waren es nur Sekunden) mit dem Gesicht an einer "Rauhputzwand"
eines Hausflures anliegt, wurde abgelehnt. Das ist nat�rlich Munition
f�r eine evtl. Revision bei einer Verurteilung...
H. Gernau
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