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Neues Telemediengesetz in der Kritik
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Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums f�r ein neues Telemediengesetz st��t auf massive Kritik von B�rgerrechts- und Verbraucherorganisationen. Der Arbeitsentwurf sieht unter anderem vor, dass jeder „Diensteanbieter" auch ohne Zustimmung des Nutzers personenbezogene Daten speichern und weitergeben darf. F�r die Zul�ssigkeit der Speicherung der Nutzungsdaten sollen Anhaltspunkte f�r eine rechtswidrige Nutzung des Dienstes gen�gen - und zwar nicht nur der Verdacht, die Entgelte f�r den Dienst nicht zu zahlen, sondern auch der Verdacht, den Dienst „in sonstiger Weise rechtswidrig zu Lasten des Diensteinhabers oder Dritter zu nutzen". Auch ist vorgesehen, dass Ausk�nfte �ber die Nutzer nicht nur an Strafverfolger, sondern auch an Private erteilt werden sollen. Die B�rgerrechts- und Datenschutzinitiative STOP1984 kritisierte, es entstehe der Verdacht, dass �ber den Umweg angeblichen Verbraucherschutzes eine vorbereitende Vorratsdatenspeicherung etabliert werden solle. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnte, unter dem Vorwand, gegen illegale Downloads vorgehen zu k�nnen, drohe eine ungehemmte Datensammlung durch die Hintert�r. Der neue Passus im Telemediengesetz kommt vor allem auf Druck der Unterhaltungsindustrie, die ohne Umweg �ber die Strafverfolgungsbeh�rden direkten Zugriff etwa auf die Daten von Tauschb�rsennutzern haben will. Der Verbraucherzentrale Bundesverband h�lt die damit verbundenen Einschr�nkungen der Privatsph�re f�r unverh�ltnism��ig. „W�hrend kein Supermarkt auf die Idee k�me, die Kfz-Kennzeichen seiner Kunden auf dem Parkplatz zu notieren, werden die IP-Adressen jedes Internetnutzers von den Zugangsprovidern �ber einen l�ngeren Zeitraum gespeichert", sagte vzbv-Vorstand Edda M�ller. Der Druck einer einzelnen Lobbygruppe d�rfe aber nicht zu einer totalen Transparenz im Internet f�hren. Um dem ausufernden Sammeln von Verbraucherdaten im Internet Einhalt zu gebieten, forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband bei einer Anh�rung des Bundeswirtschaftsministeriums in Bonn auch an anderen Stellen Nachbesserungen im Telemediengesetz. So m�sse f�r die Nutzer transparent sein, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und gespeichert werden. Der Grundsatz von Datensparsamkeit und Datentransparenz sowie die M�glichkeit einer weitgehenden Anonymit�t im Internet m�ssten sich durch das gesamte Gesetzeswerk ziehen. Der Nutzer m�sse Herr des Verfahrens und seiner pers�nlichen Daten bleiben. Wichtig ist den Verbrauchersch�tzern auch eine strikte Trennung zwischen dem Vertragsschluss und der Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten f�r Werbung und Marketing. Immer mehr Vorg�nge des t�glichen Lebens werden in elektronischen Netzen abgebildet. W�hrend B�rger und Verbraucher sich im „realen Leben" (noch) weitgehend unbeobachtet und anonym bewegen k�nnen, wird ihr Verhalten im Internet beinahe l�ckenlos aufgezeichnet. So werden bei vielen Webadressen Nutzerdaten standardm��ig abgefragt. Der Schutz der Privatsph�re ist in elektronischen Netzen alles andere als selbstverst�ndlich. Grund sind nicht nur die stetig wachsenden Begehrlichkeiten von Beh�rden, Wirtschaft und sonstiger privater Stellen nach Informationen �ber die Menschen und ihr Verhalten im Netz. Hinzu kommen auch neue Gef�hrdungen der Nutzer durch E-Mail-Spam, „Phishing" oder sonstigen Datendiebstahl. „Statt dem B�rger M�glichkeiten an die Hand zu geben, von seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch zu machen, wird weiter der Contentindustrie in die H�nde gespielt, der man erweiterte Auskunftsrechte zugestehen will", kritisierte STOP1984. Leidtragender sei wie immer der B�rger, der gegen die Begehrlichkeiten in Bezug auf seine Daten immer weniger Schutz genie�e. Eine solche Gesetzgebung auch noch „unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes" zu initiieren, zeuge „von einer geradezu perversen Einstellung des Ministeriums, was den Datenschutz angeht".
Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/05/mai_07_13.htm#17
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