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��Repression und �berwachung

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EU weitet TK-�berwachung aus

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L�nder halten die geplante pauschale Speicherung s�mtlicher Telefonverbindungen und Daten zur Internet-Nutzung f�r verfassungswidrig. Eine Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats ber�t derzeit �ber einen Richtlinien-Vorschlag, der es erm�glichen w�rde, Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten zu verpflichten, jede einzelne Nutzung zu protokollieren und mindestens ein Jahr aufzubewahren. Eine fl�chendeckende Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten w�rde die Grundrechte auf freie Meinungs�u�erung und auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zug�nglichen Quellen verletzen, kritisierten die Datensch�tzer. Jede Auswertung von Internetadressen k�nne etwas �ber die Interessen, Vorlieben und politischen Pr�ferenzen der Nutzenden verraten - und diese Adressen m�ssten nach dem Vorschlag f�r einen Rahmenbeschluss auf Vorrat gespeichert werden. Au�erdem �u�erten die Datenschutzbeauftragten erhebliche Zweifel, ob der vorgeschlagene Rahmenbeschluss mit Artikel 8 der Europ�ischen Menschenrechtskonvention - dem Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz - vereinbar sei. Der Europ�ische Gerichtshof f�r Menschenrechte habe betont, dass die Vertragsstaaten auch zur Bek�mpfung des Terrorismus nicht jede Ma�nahme beschlie�en d�rften, die sie f�r angemessen hielten. Vielmehr m�sse es sich um Ma�nahmen handeln, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendig seien und dem Verh�ltnism��igkeitsgrundsatz entspr�chen. "Die fl�chendeckende anlass-unabh�ngige Speicherung aller Daten �ber die Nutzung �ffentlicher Kommunikationsnetze schie�t dagegen weit �ber das f�r die Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten erforderliche Ma� hinaus."

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/04/jun_19_25.htm#12

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