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TK-�berwachung wird erweitert
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Die Bundesregierung plant eine zentrale Speicherung aller Telefon-, SMS-, E-Mail- und Internetdaten bis zu zw�lf Monate. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries best�tigte bereits, dass sie und Innenminister Otto Schily mit der Telekom bereits dar�ber gesprochen h�tten. Die Bundesregierung verwies auf einen Vorsto� von vier EU-Staaten zu einer entsprechenden Richtlinie. Schweden, Gro�britannien, Irland und Frankreich wollen derzeit in Br�ssel durchsetzen, dass Telekommunikationsdaten bis zu 3 Jahre lang gespeichert werden. Die zentral gesammelten Daten sollen den jeweiligen Sicherheitsbeh�rden auf Anfrage zur Verf�gung gestellt werden, und zwar grenz�bergreifend. Auch wenn die Inhalte der Kommunikation ausdr�cklich nicht gespeichert werden, l�sst sich anhand dieser Verkehrsdaten f�r die Sicherheitsbeh�rden nicht nur der genaue Aufenthaltsort, sondern eine Art Bewegungsprofil von fast jedem der 400 Millionen EU-B�rger erstellen. Mit einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission wird noch im Fr�hjahr gerechnet. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar lehnte die Pl�ne als nicht sinnvoll und mit der aktuellen Rechtslage unvereinbar ab. Auch spr�chen verfassungsrechtliche wie praktische Argumente dagegen. Schily sagte zu dem Vorhaben am Rande der Computermesse CeBIT in Hannover, man k�nne auch �ber Kommunikationsdaten Straftaten aufdecken. Der „Bild am Sonntag" zufolge zeigte sich Telekom-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke bereit, Telefonverbindungsdaten unter bestimmten Bedingungen k�nftig bis zu sechs Monaten zu speichern. Bayerns Innenminister G�nther Beckstein (CSU) unterst�tzt die Idee der Bundesregierung. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist das in den Medien beschriebene Vorhaben derzeit nicht zul�ssig. Das Telekommunikationsgesetz sieht eine Speicherung von Verkehrsdaten nur in einem sehr beschr�nkten Umfang vor, so der Datenschutzbeauftragte Schaar. Danach d�rfen Daten nur zu Abrechnungszwecken und h�chstens f�r sechs Monate gespeichert werden. Dies ist erst im vergangenen Jahr im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in einer breiten �ffentlichen Diskussion er�rtert worden. Damals einigten sich Bundestag und Bundesrat, auf die Einf�hrung einer Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. Der Bundestag hat diese Beschlusslage am 17. Februar 2005 best�tigt.
Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/05/mae_12_18.htm#5
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