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Hartz
IV
Der Sozialstaat Bundesrepublik wird abgewickelt
Quelle: www.npd-jena.de,
siehe auch www.keine-agenda2010.de
Ver�ffentlichung mit Genehmigung des Verfassers
Mit dem Aufkommen der Montagdemonstrationen als eine Widerstandsform gegen das Verelendungsprogramm namens Hartz IV liegen auch die Nerven der Etablierten blank. Da� das Deutsche Volk sich �berhaupt noch wehrt, damit hatte von ihnen eigentlich niemand mehr gerechnet. Jahrzehntelange Umerziehung, Verbl�dung, Abbau von Bildung und Kultur, Homo-Ehe, �berfremdung, Streichung von Anstand und Ehre und PISA sollten eigentlich ein solidarisches Aufbegehren des Deutschen Volkes, wie es jetzt im Kampf gegen Hartz IV zum Ausdruck kommt, unm�glich machen. Ganz schnell wurden Beruhigungspillen verteilt, es ja gar nicht alles so schlimm, einen Massenumzug w�rde es nicht geben, einige h�tten sogar mehr Geld und man k�nne noch weiteres hinzuverdienen, auch im Januar g�be es nun sogar Geld und der Freibetrag f�r Kinder wurde etwas erh�ht. Gegen all die Demonstranten, die sich davon nicht beeindrucken lassen und weiterhin Widerstand leisten, wird dagegen auf �belste Weise gehetzt. Den Vogel scho� dabei der Namensvetter und Parteigenosse von Bundeskanzler Schr�der, Richard Schr�der, ab, der meinte, da� die Montagsdemonstrationen seien Ausdruck mangelnder politischer Bildung der B�rger seien! Was aber hat es mit Hartz auf sich? Was steckt dahinter?
R�ckblick
Der 30. Juni 2004 und der 9.Juli 2004 markieren eine Z�sur f�r den
bundesdeutschen Sozialstaat. An diesen Tagen beschlo� zun�chst
der Bundestag die Einf�hrung des so genannten Hartz-IV-Gesetzes und dann
nahm das Gesetzespaket im Bundesrat die letzte parlamentarische H�rde,
nachdem es vorher im Vermittlungsausschu� von Bundestag und Bundesrat
eine Einigung zwischen Union und Regierungsparteien gegeben hatte. Nicht zugestimmt
hatten neben der FDP-Fraktion der Gr�nen-Abgeordnete Christian Str�bele,
die beiden PDS-Abgeordneten und wenige Unionsabgeordnete. Im Bundesrat stimmten
die mitteldeutschen L�nder gegen das Gesetz, bzw. enthielten sich. Damit
konnte das Gesetz mit den wohl weitreichendsten Folgen f�r den Sozialstaat
am 01.01.2995 in Kraft treten.
Alles begann mit einer kraftvollen �u�erung von Bundeskanzler Schr�der.
Als er noch glaubte, mit Hilfe einer gro�en Boulevardzeitung W�hler
�berzeugen zu k�nnen, sagte er in einem Interview: „Es gibt
kein Recht auf Faulheit. Wer arbeitsf�hig ist, aber einen zumutbaren
Job ablehnt, dem kann die Unterst�tzung gek�rzt werden.“
Das war im April 2001, und Schr�der war nicht der einzige Politiker,
der Reformen des Sozialstaates einklagte. Im Juli desselben Jahres war der
hessische Ministerpr�sident Roland Koch (CDU) in den amerikanischen Bundesstaat
Wisconsin gereist, um sich �ber die dortigen Bem�hungen zur Reform
der Sozialhilfe zu informieren. Koch lie� sich damals von der Meinung
Bill Clintons �berzeugen, der gesagt hatte, die �ffentliche F�rsorge
m�sse "die zweite Wahl sein, aber nicht ein Lebensstil". Weitere
Scharfmacher waren vor allem der Ministerpr�sident von Brandenburg, Matthias
Platzeck (SPD) und Sachsens Regierungschef Georg Milbradt (CDU), die sich
aber hinsichtlich rasant schwindender W�hlergunst heute nicht mehr so
ganz daran erinnern wollen.
Die Hartz-Macher
H�rt man manche Politiker reden, vor allem diejenigen, die derzeit im
Wahlkampf stehen, erh�lt man den Eindruck, sie h�tten mit dem „Reform“-Paketen
gar nichts zu tun. Tats�chlich haben die Politiker auch nur das nahezu
1:1 abgesegnet, was das Kapital und deren Helfershelfer ihnen in die Tagesordnung
geschrieben haben. Ein wirklich einmaliger Vorgang, da� nicht mehr gew�hlte
Politiker im Parlament nach L�sungen suchen oder zumindest so tun, sondern
da� das Kapital direkt aufschreibt, was sie zu tun haben. Schauen wir
uns einmal die Mitgliederliste der Hartz-Kommission an:
Dr. Peter Hartz
Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG
Isolde Kunkel-Weber
Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes
Norbert Bensel
Mitglied des Vorstandes der DaimlerChrysler Services AG
Dr. Jobst Fiedler
Roland Berger Strategy Consultants
Peter Gasse
Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen
Prof. Dr. Werner Jann
Universit�t Potsdam
Dr. Peter Kraljic
Direktor der McKinsey & Company D�sseldorf
Klaus Luft
Gesch�ftsf�hrer der Market Access for Technology Services GmbH
Harald Schartau
Minister f�r Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes
Nordrhein-Westfalen
Wilhelm Schickler
Pr�sident des Landesarbeitsamtes Hessen
Hanns-Eberhard Schleyer
Generalsekret�r des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
Prof. Dr. G�nther Schmid
Wissenschaftszentrum f�r Sozialforschung
Wolfgang Tiefensee
Oberb�rgermeister der Stadt Leipzig
Eggert Voscherau
Mitglied des Vorstandes der BASF AG
Heinz Fischer
Abteilungsleiter Personal Deutsche Bank AG
Eigentlich
ist alles vertreten, was in der liberalkapitalistischen BRD den Ton angibt
bzw. sich durch besondere Vasallit�t auszeichnet. Auch wird schnell klar,
warum es keinen Widerstand der Gewerkschaften gegen Hartz gibt, waren sie
doch durch ein hochrangiges Mitglied beim gr��ten Sozialraub in
der Geschichte der BRD selbst dabei. Kein Wunder deshalb, da� sich der
DGB nicht an den Monatagsdemonstrationen beteiligt. Daf�r gab’s
sogar ein Extralob von Kanzler Schr�der: “Ich bin froh, da�
der DGB gesagt hat, da� er sich nicht an den Demonstrationen beteiligt
- das ist eine gro�e Leistung von Herrn Sommer“. Auffallen
tut auch, das nur zwei der 15 Kommissionsmitglieder aus Mitteldeutschland
kommen: neben Prof. Jann von der Universit�t Potsdam ist es noch Leipzigs
OB Wolfgang Tiefensee (SPD). Jener Tiefensee, der sich sonst so eloquent und
�ffentlichwirksam als „Freund der Mitteldeutschen“ darstellt.
Er vertrat seinerzeit die Ansicht (Wahlveranstaltung SPD 09.09.02), da�
aufgrund einer Konfliktvermeidung und wegen des angestrebten Konsens in der
Hartz-Kommission k e i n Vertreter der Erwerbslosenorganisationen in die Arbeit
der Kommission einbezogen werden solle. Er wu�te offensichtlich warum.
Hartz
I, II, II, IV
Unter den Namen Hartz I, II, III und IV sind die „Reform"-Vorschl�ge
der Kommission unter Leitung von Dr. Peter Hartz in mehrere Gesetzespakete
eingeflossen. Ein �berblick �ber die wichtigsten Regelungen:
Hartz
I (in Kraft seit 1. Januar 2003)
• Personal Service Agenturen (PSA): Ziel der PSA ist es, Arbeitslose
�ber Leiharbeit wieder in Lohn und Brot zu bringen.
• Kapital f�r Arbeit: Ziel des Programms ist es, Unternehmen mit
zinsverbilligten Krediten von bis zu 100.000 Euro dazu zu bringen, Arbeits-
oder Ausbildungspl�tze zu schaffen.
Hartz
II (in Kraft seit 1. Januar 2003)
• Ich-AG: F�rderung von Selbstst�ndigkeit durch Existenzgr�ndungs-Zusch�sse.
• Mini-Jobs: Anhebung der Verdienstgrenze bei geringf�gigen Besch�ftigungsverh�ltnissen
auf 400 Euro.
• Schnellvermittlung / Zumutbarkeit: Meldepflicht bei K�ndigung
und Versch�rfung der Regeln f�r zumutbare Jobs zur Mobilisierung
der Arbeitslosen.
Hartz III (in Kraft seit 1. Januar 2004)
• Umbau der Bundesanstalt f�r Arbeit: Aus der Beh�rde Bundesanstalt
f�r Arbeit (BA) soll als kundenorientierter Dienstleister die Bundesagentur
f�r Arbeit werden.
Hartz IV (startet am 1. Januar 2005)
• Arbeitslosengeld II: Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
• Leistungseinschr�nkungen / Zumutbarkeit: Dazu z�hlen unter
anderem die Befristung des Arbeitslosengeld-Bezuges bei unter 55-J�hrigen
auf bis zu zw�lf Monate und bei �ber 55-J�hrigen auf bis zu
18 Monate (ab 2006). Au�erdem sollen Langzeitarbeitslose verpflichtet
werden, fast jeden „Job“ anzunehmen, auch f�r einen Hungerlohn
- andernfalls drohen Leistungsk�rzungen.
• Verm�gensanrechung: Eigenes Verm�gen und dies des Partners
und der Kinder wird oberhalb bestimmter Freigrenzen auf das Arbeitslosengeld
II angerechnet.
Schaut man sich die einzelnen Gesetzespakete und deren Wirkung einmal genauer
an, erkennt man schnell, was dahinter steckt: Bei Hartz I bis III handelt
es sich um Luftblasen, die l�ngst geplatzt sind. Die Personal Service
Agenturen zum Beispiel sind nichts anderes als Bereicherungsagenturen auf
Kosten der Allgemeinheit. Da� die ICH-AGs gescheitert sind, bestreiten
heute nicht einmal die hartgesottensten Hartz-Bef�rworter. Und der Umbau
der BA zu einem „kundenorientierten Dienstleister“ ist wohl der
Treppenhauswitz des Jahres. Bis auf eine Namens�nderung bleibt die Mammutbeh�rde
mit einem Jahresetat von 50.000.000.000 Euro (50 Mrd.) und einem j�hrlichen
Bundeszuschu� an Steuergeldern in H�he von 30.000.000.000 (30 Mrd.)
eine gigantische Maschine zur Vernichtung von Beitr�gen und Steuern,
mit dessen Hilfe eine ganze „Arbeitslosenverwaltungsindustrie“
sehr gut lebt.
Lediglich Hartz IV wird seine Wirkung nicht verfehlen. Die Gesetzes�nderungen
sind f�r die Betroffenen von einschneidender Bedeutung als bei den vorangegangenen
„Reform“paketen.
Hartz IV
Wesentliches Element des Hartz-IV-Gesetzes ist die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe
(ALHI), verharmlosend und besch�nigend dargestellt als „Zusammenlegung
von Arbeitslosen- und Sozialhilfe“. Schon 1993 und nochmals 1996/97
hat die von Helmut Kohl gef�hrte Bundesregierung versucht, die Arbeitslosenhilfe
abzuschaffen. Das scheiterte damals aber am Widerstand der Kommunen, konkret
an einer von der Stadt Frankfurt am Main angedrohten Verfassungsklage. Das
reichte seinerzeit, um diese Pl�ne abzuwehren. Hintergrund des damaligen
Widerstandes war die unterschiedliche Finanzierung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Die Kosten f�r erstere tr�gt der Bund; die Kosten der Sozialhilfe
bringen die Gemeinden auf.
Die Streichung der Arbeitslosenhilfe entsprechend den damaligen Pl�nen h�tte die Abw�lzung der Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit vom Bund auf die Kommunen bedeutet. Dies mu�ten die Gemeinden bef�rchten, und dagegen haben sie sich seinerzeit vehement zur Wehr gesetzt. Widerstand der Betroffenen gegen die Pl�ne und Gesetze zur Streichung der Arbeitslosenhilfe ist heute deutlich mehr vorhanden und ausgepr�gter als damals.
1996 fand
in Bonn eine gro�e Demonstration mit 400.000 Menschen gegen die Zerschlagung
sozialer Errungenschaften statt. Ebenfalls 1996 spielte erstmals das Wort
„Sozialraub“ eine Rolle. Hinsichtlich der Erhaltung der Arbeitslosenhilfe
spielte diese Demonstration - als unterst�tzender Hintergrund f�r
die Abwehrk�mpfe der St�dte - ein �u�erst wichtige
Rolle. Die Umsetzung der Vorhaben der Kohl-Regierung scheiterten damals und
so bleibt es den Sozialdemokraten wieder einmal vorbehalten, den Willen der
Banken und Konzernzentralen nach unten durchzureichen. Der zu erwartende Widerstand
der Gewerkschaften und Verb�nde, so das Kalk�l, wird unter einem
sozialdemokratischen Bundeskanzler sicher deutlich geringer ausfallen, als
unter einem Helmut Kohl. Ermuntert wurden die Strategen des Sozialraubs zudem
durch �u�erst positiven Erfahrungen aus dem Jahre 1999, als es
ausgerechnet einer von den „Gr�nen“ mitgef�hrten Regierung
gelang, deutsche Soldaten an einem v�lkerrechtwidrigen Angriffkrieg gegen
die Bundesrepublik Jugoslawien zu beteiligen. Der Widerstand der Friedensbewegung
hielt sich damals in kalkulierbaren Grenzen. Nun scheint es so, als ob der
Mohr Schr�der seine Pflicht mit Kriegseinsatz und Sozialraub getan hat
und gehen kann. Schrieb ihn die Presse 1998 in einer riesigen Kampagne regelrecht
an die Macht, so schreibt sie ihn heute regelrecht ab. Die Gr�nen hingegen
werden, wie der pflegliche Umgang der Presse mit ihnen deutlich zeigt, immer
noch gebraucht. Die Liste der noch zu �berfallenden L�nder ist offensichtlich
immer noch sehr lang.
Die derzeitige Bundesregierung hat es wesentlich geschickter als ihre Vorg�ngerregierung
verstanden, den Widerstand der Gemeinden gegen die Streichung der Arbeitslosenhilfe
zu brechen: Eine wichtige Voraussetzung daf�r war und ist sicher die
systematisch und vors�tzlich herbeigef�hrte drastische Verschlechterung
der allgemeinen Finanzlage der Gemeinden. Durch �nderungen bei den Regelungen
f�r die Gewerbe- und K�rperschaftssteuer sind den St�dten und
Gemeinden in den vergangenen drei Jahren Einnahmen in H�he von mindestens
60 Milliarden Euro verloren gegangen. Dazu kommen immer mehr zus�tzliche
Aufgaben ohne entsprechende finanzielle Ausstattung, sowie rasant steigende
Kosten f�r Sozialhilfe, Wohngeld und Asylbewerber, denen es einige Gemeinden
auf Kosten der eigenen Bev�lkerung zudem besonders heimelig machen m�chten.
Wie dramatisch die Situation der allermeisten Gemeinden mittlerweile ist,
zeigte die Stadt Halberstadt (Ldkr. Halberstadt, Sachsen-Anhalt). Die einst
ruhmreiche Bischofsstadt am n�rdlichen Rand des Harzes teilte ihren 450
Mitarbeitern Ende Juni mit, da� es Ende Juli wohl erstmals keine Gehaltszahlung
mehr geben wird. Mittlerweile hat die Stadt durch erneute Stundung der Kreisumlage
(730.000 EUR/mtl. zzgl. Zinsen) f�r die kommenden Monate zwar etwas Luft
zum Atmen erhalten, der Bankrott l�sst sich jedoch nicht mehr aufhalten.
Und so wie Halberstadt, geht es wohl den meisten Gemeinden in der Bundesrepublik.
Vor diesem Hintergrund suchen die Stadtr�te und K�mmerer selbstverst�ndlich
nach jeder M�glichkeit, Gelder einzusparen und Einnahmen zu erh�hen.
Geschickt verhielt sich die Bundesregierung und bot den Gemeinden quasi ein
Deal an: Der Bund streicht die Arbeitslosenhilfe, und die Gemeinden werden
an der Beute beteiligt. Es geht dabei um eine Summe von ann�hernd zehn
Milliarden Euro j�hrlich, die den Arbeitslosen genommen werden sollte.
Ein gro�er Teil davon, so wurde den Gemeinden in Aussicht gestellt,
sollte in ihre Kassen flie�en. Der dritte Punkt, mit dem den Gemeinden
die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe schmackhaft gemacht wurde, geh�rt
in die Rubrik „St�rkung der kommunalen Verantwortung“. Die
Einigung sieht vor, dass 69 Kommunen und Landkreise die M�glichkeit erhalten
sollen, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen nach dem Optionsgesetz in eigener
Regie zu �bernehmen. Die Regierungskoalition hatte diese M�glichkeit
zun�chst auf 29 Kommunen beschr�nken wollen. Die Opposition konnte
sich aber mit ihrer Zahl von 96 Kommunen durchsetzen. Nach der jetzt gefundenen
L�sung ist eine Grundgesetz�nderung f�r die �bertragung
von Bundesmitteln an die Kommunen nicht mehr erforderlich. Die Kommunen erhalten
nun 3,2 Milliarden Euro aus Bundesmitteln f�r die Unterbringung und Alimentierung
von Langzeitarbeitslosen zur Verf�gung. Wirtschaftsminister Wolfgang
Clement (SPD) hatte zuvor etwa 2,5 Milliarden Euro Bundesmittel zum Ausgleich
f�r die Kommunen angeboten. Die Union hatte bis zu 3,5 Milliarden gefordert.
W�hrend die Bundesregierung urspr�nglich mit einer Mehrbelastung
der St�dte von 1,8 Mrd. Euro rechnete, geht der St�dtetag tats�chlich
von einem Defizit von 4,8 Mrd. Euro aus, die L�nder sogar von 6,8 Mrd.
Euro p.a. In mehreren Revisionsterminen, erstmals im M�rz 2005, sollen
dann die tats�chlichen Belastungen der St�dte ermittelt werden,
so die Frankfurter Oberb�rgermeisterin Petra Roth (CDU). Unabh�ngig,
ob diese Revisionstermine tats�chlich stattfinden und ob es aufgrund
unterschiedlicher Berechnungsans�tze �berhaupt zu einer f�r
die St�dte tragbaren Einigung kommt, erkennt man hier rasch ein wesentliches
Hauptziel von Hartz IV: Massive Einsparungen des Bundes zu Lasten der Arbeitslosen
und m�glichst auch noch zu Lasten der Gemeinden.
Was aber den so genannten "F�rderteil" von Hartz IV angeht,
so ist dieser bei n�herer Betrachtung ein alberner Papiertiger. Schuldnerberatung,
psychosoziale Beratung, Arbeitsgelegenheiten usw. sind steinalte H�te
aus dem BSHG und sind in Wahrheit Kinkerlitzchen, die mit einer wirklichen
Alternative und Hilfe nichts zu tun haben. Der Skandal bei Hartz IV ist das
feiste Daherschwadronieren von angeblicher F�rderung und verbesserter
Vermittlung, w�hrend es in Wahrheit um das Abstellen von Millionen Betroffener
in die Sozialhilfe mit allen unw�rdigen Folgen geht. Auch die von den
Etablierten unverdrossen behauptete Verbesserung f�r bisherige Sozialhilfeempf�nger
ist zumindest sehr zweifelhaft, bedenkt man nur mal den geplanten fast v�lligen
Wegfall von einmaligen Beihilfen. In Wahrheit versteckt sich auch hier eine
Verschlechterung. Hartz IV ist insgesamt ein Konglomerat aus fiesen K�rzungen
und ein l�cherlicher Papiertiger namens "F�rdern". Was
den Verweis auf andere L�nder angeht, so ist dort der F�rderteil
oftmals tats�chlich konkret und bietet eine reale Alternative in dem
Sinne, da� jedem Arbeitslosen tats�chlich ein Job angeboten werden
mu�, so da� der „Forderteil“ zumutbar erscheint, weil
Fordern und F�rdern ausgewogen sind. Bei Hartz IV ist dieses Verh�ltnis
v�llig einseitig in Richtung "Fordern".
Es wird auch keine �nderung an Hartz IV geben, allenfalls solche, die
sowieso durch ein Bundesgericht gekippt werden k�nnten. Die Vertreter
des Kapitals haben bereits klare Anweisungen erteilt: Der Hauptgesch�ftsf�hrer
des Industrieverbandes BDI, Ludolf von Wartenberg, gab mittels des Zentralorgans
der Deutschen Wirtschaft, dem Handelsblatt die Anweisung aus, da� die
Hartz-Gesetze von SPD, Gr�nen, Union und FDP beschlossen worden und jetzt
m��ten auch alle zu dieser Entscheidung stehen. Der Pr�sident
des Deutschen Industrie und Handelstages (DIHK), Ludwig Georg Braun, kritisierte
die Debatte um eventuelle �nderungen als „aktuelle Weichmacherei
quer durch fast alle Parteien“ und gab die Parole „Der Reformkurs
darf nicht gebremst werden!“ aus. Damit sind Vorst��e von
Politiker, die von der Angst getragen sind, vom W�hler einfach weggefegt
zu werden, wie z.B. Angela Merkel mit der Forderung nach Kombil�hnen,
vom Tisch.
Somit hat einer der gr��ten Raubz�ge in der Geschichte des
Kapitals hat begonnen. Davon handelt dieser Artikel.
„Die gr��te K�rzung von Sozialleistungen seit 1949“
Rund zwei Millionen Arbeitslosenhilfe(ALHI)-Bezieher und eine Million Sozialhilfe(SOHI)-Empf�nger
werden dann das neue Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommen. Das sind f�r
einen Erwachsenen 345 Euro in West- und 331 Euro in Mitteldeutschland. Hinzu
kommen Zusch�sse f�r Miete, Heizung und Kinder. Eine halbe Million
Bezieher von ALHI werden s�mtliche Anspr�che verlieren, auch dann,
wenn sie sich vorher Jahrzehnte lang f�r gerade diesen Fall versichert
haben bzw. mu�ten, denn aus einer Versicherungsleistung ist eine reine
F�rsorge geworden. Ein Trugschlu� wie sich jetzt herausstellt,
denn tats�chlich war die ALHI niemals eine Versicherungsleistung, sondern
wurde durch den Bundeshaushalt gedeckt. Die „FAZ-Online“ nannte
Hartz IV das, was es in Wirklichkeit ist: Die gr��te K�rzung
von Sozialleistungen seit 1949!
Wof�r reicht das ALG II?
Olaf Scholz, mittlerweile geschasster SPD-Generalsekret�r, gab BERLINER
ZEITUNG Ende 2003 ein Interview, in dem er erkl�rte, „wenn man
in Deutschland eine Vollzeitarbeit leistet, muss man davon auch leben k�nnen
…". Das, was sich eigentlich v�llig normal anh�rt, ist
bei dem Hartz IV-Gesetz alles andere als selbstverst�ndlich. Im Gegenteil,
nichts daran ist wahr, wie die einzelnen Hartz-Regelungen bei genauerer Betrachtung
zeigen. Scholz antwortete auf die Frage „Wieviel Geld braucht man, um
sich zu ern�hren? Den Sozialhilfesatz?“, wie folgt: "F�r
Alleinstehende ist das in etwa der Ma�stab …“. Einmal abgesehen
davon, da� das f�r ihn selber sicher nicht gelten soll, lohnt es
sich, sich einmal anzuschauen, wie sich der „Ma�stab Sozialhilfesatz“
eigentlich zusammensetzt. Dieser variiert von Bundesland zu Bundesland.
Im Regelsatz enthaltene Bedarfspositionen (Warenkorb Stand Juli 2002):
* Ern�hrung insgesamt 138,77 €
Nahrungsmittel 119,63 €, Getr�nke 9,50 €, Verzehr au�er
Haus 9,64 €.
* Hauswirtschaftlicher Bedarf insgesamt 52,54 €
a) Beschaffung von W�sche, Hausrat von geringem Anschaffungswert 22,58
€, davon: Strumpfwaren Kopfbedeckung Bekleidungszubeh�r Kurzwaren
4,67 €, Geschirr, Gebrauchsg�ter f�r Haushaltsf�hrung
5,12 €, andere Verbrauchsg�ter: f�r Haushaltsf�hrung 1,41
€, Wasch-, Putz-, Reinigungsmittel 4,65 €, Dienstleistungen/Fremde
Reparaturen/Installationen 6,70 €.
b) Instandsetzung von Kleidung, Schuhen 3,89 €, davon: W�sche in
kleinerem Umfang 1,94 €, fremde Reparaturen und �nderungen an Bekleidung
0,71 €, fremde �nderungen und Reparaturen an Schuhen 1,12 €,
Schuhzubeh�r 0,12 €.
c) Haushaltsenergie 28,02 €
* Pers�nliche Bed�rfnisse insgesamt 102,69 €
a) K�rperpflege und Reinigung 19,87 €, davon: Verbrauchsg�ter
f�r Gesundheitspflege 4,73 €, Gebrauchsg�ter f�r Gesundheitspflege
1,23 €, K�rperpflegemittel 3,82 €, Haarpflegemittel, Frisierartikel,
Rasiermaterial 1,26 €, Toilettenpapier, Papiertaschent�cher, Hygieneartikel
1,76 €, Gebrauchsg�ter f�r K�rperpflege 0,44 €, Dienstleistungen
f�r K�rperpflege 6,61 €.
b) Beziehungen zur Umwelt 36,87 €, davon: Fremde Verkehrsleistungen ohne
Reise 14,08 €, Fernsprech- und Postgeb�hren 22,79
c) Teilnahme am kulturellen Leben 18,35 €, davon: B�cher und Brosch�ren
5,76 €, Zeitungen und Zeitschriften 7,76 €, �brige Verbrauchsg�ter
f�r Bildung, Unterhaltung, Freizeit 1,38 €, Besuche Theater, Kino,
Sportveranstaltungen 1,41 €, andere Dienstleistungen Bildung, Unterhaltung,
Freizeit 2,03 €.
d) Sonstige Pers�nliche Bed�rfnisse insgesamt 27,61 €, davon:
Zubeh�r, Einzel- und Ersatzteile f�r Fahrr�der 0,59 €,
Spielwaren 1,18 €, Sportartikel 0,71 €, Schnittblumen, Topfpflanzen
3,85 €, Dienstleistungen Kreditinstitute/Versicherungen 0,77 €,
Dienstleistungen und fremde Reparaturen sonstiger Art 1,53 €, Genu�mittel
18,99 €.
insgesamt 2002: 294,00 € (seit 1.7.2003: 296,00
Euro, also geringf�gige Ver�nderungen der einzelnen Positionen)
(Anmerkung: Bei der Position „hauswirtschaftlicher
Bedarf“ ist ein Rechenfehler von 5 Cent, die Zahlen stehen so in der
Vorlage)
Schaut man sich die Bedarfspositionen im Regelsatz einmal einzeln und genau
an, wird schnell klar, da� man damit keineswegs in einer sozialen H�ngematte
liegt. Grob gilt bei der jetzigen Sozialhilfe (SOHI) folgende Einteilung:
30 % ist so genannter Barbetrag (= Taschengeld, darf derzeit nicht gek�rzt
werden), 10 % f�r Haushaltsenergie (angemessener Stromverbrauch) und
60 % h�uslicher Lebensunterhalt, der aber bei einem Krankenhausaufenthalt
gestrichen werden kann (Quelle: Leitfaden der Sozialhilfe von A - Z
Ausgabe 2002/2004).
Gegen�ber der SOHI gibt es Ver�nderung zum Arbeitslosengeld II nach
Hartz IV: 47 Euro bekommt der ALG-II-Empf�nger nun pauschal zus�tzlich
f�r Bekleidung und Hausger�teanschaffung (Ansparen f�r Bekleidung,
Schuhe, W�sche, langlebige und preisaufwendige Gebrauchsg�ter, Reparaturen,
Renovierungen, Qualifizierungen) daf�r fallen die einmaligen Beihilfen
weg, die wesentlich h�her waren und sich nach der tats�chlichen
Notwendigkeit und dem Gebraucht-Anschaffungswert richteten. Die Pauschale
kann zudem auch jederzeit gek�rzt werden.
Die Redaktion der Anti-Hartz-Initiative „keine-agenda.2010.de“
hat einmal den Monatsetat eines Betroffenen untersucht und dargestellt, wie
der Monatsetat eines ALG-II-Empf�ngers in den neuen Bundesl�ndern
in etwa aussehen wird und geht dabei f�r Nahrungs- und Genussmittel von
6 Euro pro Kalendertag aus:
Essen und Trinken, Genu�mittel (Kaffee, Restaurant, Tabak, Getr�nke)
180,00 €
Haushaltsenergie (Kochen, Licht, Elektroger�te) 20,00 €
W�sche und Hausrat von geringem Wert, Putz- und Pflegemittel 15,00 €
Laufende Instandhaltung von Schuhen, Kleidung und W�sche 2,00 €
K�rperpflege und -reinigung, Gesundheitspflegemittel 19,00 €
Verkehrsleistungen (Bus, Bahn, Kfz) 19,00 €
Telefon, Porto, Internet, sonstige Kommunikationsleistungen 25,00 €
Geschenke, pers�nliche Bed�rfnisse 1,00 €
Kontof�hrungsgeb�hren, Sonstiges 3,00 €
"Einmalige Bedarfe", entsprechend Hartz IV-Gesetz 47,00 €
Arbeitslosengeld II (ALG II): 331,00 €
Wie sich so eine Teilnahme am Leben, vor allem am kulturellen Leben realisieren
l�sst, sollte der eingangs erw�hnte Olaf Scholz einmal vormachen.
Aber selbst, wenn man damit l�ngs kommt, was ist mit
• B�chern, Zeitungen?
• Veranstaltungen, Bildung?
• Kultur und Sport?
• Eintrittsgeb�hr Arztpraxis?
• Eintrittsgeb�hr Zahnarztpraxis?
• Vorsorgeuntersuchungen?
• Medikamentenzuzahlung?
• Zahnersatz-Kosten?
• Brillen oder anderen Sehhilfen?
• nicht verschreibungspflichtiger Medizin?
• Krankenhausaufenthalt?
• Zahnersatzpflichtversicherung?
• Krankengeldpflichtversicherung?
• Sonderbeitrag Pflegeversicherung?
• Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtschutzversicherung?
• Lebens- oder private Rentenversicherungen?
• Bestattungskosten?
Das Problem ist aber nicht nur das Geld, sondern in erster Linie die nicht
Teilhabe an der Gesellschaft. Der untere Rand in der Gesellschaft liegt mittlerweile
unter Wasser. Als Alleinstehender mag das noch irgendwie gehen. Problematisch
wird das ganze, wenn auch noch Kinder vorhanden sind. Hier ist u. a. die Ausbildung
der Kinder nicht mehr gew�hrleistet. Auch sollte sich in dieser Gesellschaft
keiner eine schwere Krankheit antun, denn er wird dann schnell feststellen,
da� er dann die Wahl hat zwischen Medikamenten oder einem Butterbrot
hat, allen Sch�nf�rbereien von Ulla Schmidt zum trotz. Es gibt mit
ALG-II keinen, selbst wenn er vorher in SOHI-Empf�nger war, dem es besser
geht.
331 + 331 = 596 !
Wer nun glaubt, wenn ein ALG-II-Empf�nger in Mitteldeutschland 331,-
Euro monatlich bekommt, da� dann ein arbeitsloses Ehepaar von zusammen
662 Euro leben mu�, der irrt gewaltig. Tats�chlich wird hier noch
einmal extra gek�rzt und noch einmal f�r Kinder:
Ein Beispiel:
Arbeitsloses Ehepaar aus Mitteldeutschland, zwei Kinder (12 und 15 J.). Beide
Elternteile erhalten nur noch 90% des Regelsatzes, also jeweils 298 Euro (zusammen
596 €). F�r das �lteste Kindes erh�lt die Familie nur
noch 80% (265 statt 331 €) und f�r das j�ngste Kind 60% (199
statt 331 €).
Wer also bisher geglaubt hat, da� 331 + 331 = 662 ist, der wird also
durch die Hartz-Kommission eines besseren belehrt. Und noch eines zeigt dieses
Beispiel: besonders betroffen sind Familien mit Kindern. Das wundert allerdings
nicht, gilt die BRD doch ohnehin als eines der kinderfeindlichsten L�nder
der Welt, zumindest wenn es um die eigenen geht. Warum sollte das auf einmal
anders sein?
Reizthema Wohnung
Die Macher des „Hartzer-K�se“ waren sich offensichtlich nicht
bewusst, welche Reaktionen sie besonders beim Thema „Wohnung“
erzielen werden. Und zu Recht, denn dieses Thema wird in den n�chsten
Jahren noch zu erheblichen Spannungen sorgen. Redeten die Politiker bisher
immer von „Wohnung“, so ist nun immer �fters von „angemessener
Unterbringung“ die Rede. Ein gewaltiger Unterschied! Einige Vertreter
kommunaler Verb�nde schlugen als H�chstsatz 180 EUR Miete pro Monat
vor, die Stadt Dresden gar 50 EUR. Das sich f�r diese Betr�ge f�r
eine allein stehende Person in den allermeisten F�llen kein angemessener
Wohnraum finden wird, d�rfte jedem klar sein. Aber in umgebauten ehemaligen
FDGB-Wohnheimen oder verlassenen US-Kasernen lie�e sich dies sicher
realisieren. Die Stadt Magdeburg war eine der ersten, die Zahlen auf den Tisch
legte: eine Kaltmiete von 4,60 Euro je Quadratmeter sei angemessen. Das macht
bei einer alleinstehenden Person rund 184,- bis 207,- Euro Kaltmiete aus (40
-45 qm). In einer Stadt wie Magdeburg ist damit eine neu renovierte oder in
einem Neubau befindliche Wohnung nicht zu haben. Die rund 170.000 ALG-II-Empf�nger,
die es alleine in Sachsen-Anhalt geben wird, werden also vornehmlich in kommunale
und Genossenschaftswohnungen einquartiert werden m�ssen, sofern sie da
nicht ohnehin schon wohnen. F�r die St�dte eine geniale M�glichkeit,
Mietzusch�sse drastisch zu k�rzen, denn die 250 kommunalen und genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen allein in Sachsen-Anhalt besitzen 460.000 Wohnungen und
damit 70 Prozent des gesamten Mietwohnungsbestandes des Landes. Von diesen
460.000 gelten 400.000 als „angemessen“, was viel �ber die
Wohnqualit�t und den Standard in Mitteldeutschland aussagt. Und dass
ein Deutscher, der „ausgesiedelt“ wird, vornehmlich in die preiswerten
und unsanierten Plattenbauten kommt, d�rfte selbstredend sein. Diese
sind normalerweise nur �u�erst schwer zu vermieten, wie der gro�e
Leerstand zeigt. Die Verbandsdirektoren der kommunalen und genossenschaftlichen
Wohnungsverb�nde von Sachsen-Anhalt, Jost Riecke und Ronald Mei�ner
sind geradezu begeistert, denn auch ihre bisherigen Mieter, die die zum Teil
in sehr heruntergekommenen Wohnungen leben m�ssen und diese lieber heute
als morgen verlassen w�rden, „d�rfen auch in Zukunft ihre
Wohnung zu den heutigen Bedingungen nutzen“.
Tats�chlich wird nicht gerade in den ersten Monaten des n�chsten
Jahres das Thema „Wohnung“ auf der obersten Stelle der Tagesordnung
der Sozial�mter stehen, schlie�lich wird sich die Abarbeitung der
gigantischen Antragsflut und der Reaktionen darauf noch eine Weile hinziehen.
Aber schon bald werden die bankrotten Gemeinden das immense Einsparpotential
entdecken.
K�rzung auch bei bisherigen Beziehern von Arbeitslosenhilfe
(ALHI)
Eine weit verbreitet Falschmeldung ist, da� bisherige Empf�nger
von ALHI nicht zu den Verlierern von Hartz IV geh�ren werden. Dies ist
nur bedingt richtig. Richtig ist, da� in erster Linie bei denen gestrichen
wird, die sich in Jahrzehnte langer Arbeit etwas aufgebaut haben. Bei denen,
die bereits weit unten angekommen sind, kann nat�rlich nicht mehr allzu
viel gek�rzt werden. W�hrend man bei SOHI-Empf�ngern vornehmlich
dann k�rzt, wenn sie das tun, was man von ihnen immer pausenlos verlangt,
n�mlich sich etwas dazuverdienen, k�rzt man bei ALHI-Empf�ngern
direkt und unmittelbar. Dies geschieht einerseits durch indirekte K�rzung
�ber die versch�rfte Anrechnung von „Verm�gen“,
vor allem, wenn er einen Partner und Kinder hat, andererseits auch durch direkte
K�rzung der Leistungen.
Ein Beispiel:
Real existierendes Beispiel: Allein stehende Person (West) mit ALHI-Bezug.
Monatliche Miete: 250 EUR kalt, Heizkostenpauschale 30 EUR/mtl. Stand: 2004
mit Arbeitslosenhilfe.
803,16 monatliche ALHI
+ 50,00 Wohngeld
- 250,00 Miete (kalt)
- 30,00 Heizkosten
= 573,16 EUR Summe mtl. zur freien Verf�gung
Gleicher
Fall unter ALG II ab 01.01. 2005:
Allein stehende Person (West), mit ALG II - Bezug
345,00 Regelleistung West
+ 250,00 „angemessene“ Miete + NK
+ 30,00 angemessene Heizpauschale / Gas
= 625,00 erg�nzendes ALG II
- 250,00 Miete (kalt)
- 30,00 Heizkosten
= 345,00 EUR Summe mtl. zur freien Verf�gung
FAZIT: Die allein stehende Person hat durch ALG-II bei nicht
ge�nderten Verh�ltnissen ein weniger an Eink�nften von 228,16
EUR monatlich. Von den „zur freien Verf�gung“ stehenden Leistungen
bestreitet sowohl der bisherige ALHI-Empf�nger, als auch der zuk�nftige
ALG-II-Empf�nger seinen Lebensunterhalt. Zu den festen Kosten, die der
ALG-II-Empf�nger selbst zahlt, geh�ren u.a. Stromkosten, Warmwasser,
GEZ, Telefon, Internetanschlu�, Kabelanschlu�, Zeitungsabonnements,
Versicherungen, etc. Hinzu kommen R�cklagen f�r Reparaturen und
Anschaffungen (z.B. Kleidung). Realistisch d�rften von 345 EUR (West)
f�r jemanden, der ein „normales und sparsames“ Leben f�hrt
und trotzdem etwas am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen
will (durch Telephon, Internet, Zeitungsabonnement, Besuch von Sportveranstaltungen,
usw.) h�chstens 200 EUR �brig bleiben. Das entspricht etwa 7 EUR
pro Tag. Hiervon mu� der ALG II-Empf�nger Lebensmittel und die
t�glichen Gebrauchsg�ter, wie z.B. Toilettenartikel, selbst bezahlen.
Die Zahl derjenigen, die aus der Schuldenfalle nicht mehr herauskommen, d�rfte
in den n�chsten Jahren noch immens steigen.
Ein weiteres Beispiel:
Eine Familie aus Mitteldeutschland mit einem Sohn (14 J.) und einer Tochter
(12 J.).Der Familienvater ist arbeitslos und erh�lt 970 Euro ALHI, Mutter
hat einen Teilzeitjob mit einem Monatslohn 750 Euro brutto (ca. 435 Euro netto).
F�r die zwei Kinder gibt es 308 Euro Kindergeld. Der Wohnraum ist „angemessen“,
die Miete betr�gt 440 Euro warm. Damit steht der Familie ein monatliches
Netto-Einkommen von 1.713 Euro zur Verf�gung. Laut dem Gesetz zu Arbeitslosengeld
II hat die Familie einen Bedarf von 1.500 Euro im Monat. Dieser setzt sich
wie folgt zusammen: 298 Euro jeweils f�r Mutter und Vater, 199 Euro f�r
die 12-j�hrige Tochter und 265 Euro f�r den 14-j�hrigen Sohn.
Dazu kommen 440 Euro f�r Miete und Heizkosten. Der tats�chliche
Betrag, den die Familie von der Agentur f�r Arbeit bekommt, liegt jedoch
wesentlich tiefer. Das Einkommen der Frau wird nach Abzug des Freibetrags,
der Steuern und der Beitr�ge zu Sozialversicherung auf den Bedarf der
Familie angerechnet. Angerechnet wird auch das Kindergeld, und zwar in vollem
Umfang. Demnach bekommt die Familie 757 Euro ALG II, die sich wie folgt errechnen:
1.500 Euro gesetzlich festgeschriebener Gesamtbedarf, abz�glich 308 Euro
Kindergeld und abzgl. 435 Euro anzurechnendes Einkommen der Frau, macht 757
Euro. Zusammen mit dem Netto-Verdienst der Frau und dem Kindergeld hat die
Familie 1.665 Euro im Monat.
Fazit: Obwohl, wie in diesem Beispiel dargestellt, die Frau
Netto 435 Euro verdient, bleiben Dank Hartz nur noch 165 € �ber
(1665 € - 1500 €). Das Familieneinkommen wurde von 1.713 €
auf 1.665 € gek�rzt, wird die Frau auch arbeitslos und erh�lt
ALG II, dann werden es nur noch 1.500 Euro sein (jeweils inklusive Miete und
Heizung). Zieht man die Miete ab (440 €), bleiben ab 01.01.2005 f�r
jedes Familienmitglied 306,25 Euro im Monat. Davon m�ssen s�mtliche
Ausgaben bestritten werden. Zus�tzliches Wohngeld gibt es bei ALG II
nicht.
�bergangsgeld
Arbeitslose, die am 01.01.2005 noch das bisherige ALG beziehen (dann ALG I),
erhalten ein �bergangsgeld, das die Anti-Hartz-Initiativen und Arbeitslosenorganisationen
zu dem umgetauft haben, was es tats�chlich ist: der „Armutsgew�hnungszuschlag“.
Arbeitslose, die am 01.01.2005 hingegen bereits die bisherige ALHI beziehen,
bekommen diesen „Armutsgew�hnungszuschlag“ nicht, denn sie
sind bereits arm und brauchen sich nicht mehr daran zu gew�hnen.
Ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat einen Nettoverdienst von 2.100 Euro/mtl. Er wird am 01.09.2004
arbeitslos und erh�lt das bisherige ALG in H�he von 1.323 Euro,
also vier Monate lang in 2004. Theoretisch bekommt er, wenn er am 01.09.2005
auf ALG II statt auf ALHI umgestellt wird, dann ein Jahr lang den Armutsgew�hnungsfaktor
in H�he von 160 €/Monat, dann ein weiteres Jahr mtl. 80 EUR. Praktisch
sieht das aber so aus: Er bekommt den ersten Zuschlag nur f�r acht Monate,
da er ja schon vier Monate ALG „verbraucht“ hat. Den zweiten und
deutlich niedrigeren Zuschlag erh�lt er ein Jahr lang. Die genaue H�he
berechnet sich wie folgt: Erster Zuschlag 2/3 der Differenz (= 210 €)
seines bisherigen ALG (1.323 €) und seiner theoretischen ALHI (1.113
€), die er eigentlich im Anschlu� bekommen h�tte, max. jedoch
160 Euro. Tats�chlich erh�lt er nur 140 Euro (2/3 von 210 €)
und das auch nur acht Monate lang. Der zweite, deutlich niedrige Zuschlag
betr�gt 1/3 der Differenz (seiner bisherigen ALG und seiner ALHI), die
er eigentlich im Anschlu� bekommen h�tte, max. jedoch 80 Euro/Monat.
Tats�chlich ist der zweite Armutsgew�hnungszuschlag nur 70 Euro
(1/3 von 210 €).
Bei genauerem Hinsehen erkennt man schnell, da� der gro�m�ulig
hinausposaunte Zuschlag nicht einmal halb so viel wert ist, wie er von Politikern
oftmals als „soziale Komponente“ dargestellt wird.
„Verm�gende“ Arbeitslose
Noch dramatischer verh�lt es sich bei Arbeitslosen, die bisher bereits
ALHI bezogen haben. Bei ihnen werden nicht nur die eigenen Ersparnisse und
Verm�genswerte angerechnet, sondern auch die des Partners und der Kinder.
Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Vertr�ge zur so genannten "Riester-Rente",
Rentenanspr�che gegen�ber Pensionskassen (Betriebsrenten) sowie
Leibrenten ("R�rup-Rente"). Au�erdem wird jede andere
Art von Altersvorsorge nicht angerechnet, sofern sie nicht vor dem Ruhestand
verwertet werden kann. Es gilt dabei ein Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr,
mindestens 4.100 und h�chstens 13.000 Euro pro Partner.
Ein Beispiel:
Ein ALHI-Empf�nger (52 J.) wird am 1.1.2005 auf ALG II umgestellt. Den
„Armutsgew�hnungsfaktor“ bekommt er schon einmal nicht. ALG
II bekommt er nur, wenn er, seine Partnerin oder seine Kinder nicht „verm�gend“
sind. Sein Verm�gensfreibetrag errechnet sich wie folgt: 52 Lebensjahre
mal 200 EUR macht 10.400 EUR Freibetrag, derselbe Betrag noch einmal f�r
angesparte Altersvorsorge. Hat derjenige nun in seinem Leben flei�ig
gespart oder sich eine stattliche Altersvorsorge aufgebaut, so bekommt er
nun nichts mehr. Erst mu� er Rentenvertr�ge, Bausparvertr�ge
oder Lebensversicherungen k�ndigen und aufzerren. W�hrend dieser
Zeit mu� er sich selbst gegen Krankheit versichern. Ebenso mu�
er alles, was nicht zur normalen Haushaltsf�hrung unabk�mmlich ist,
wie z.B. eine in langen Jahren aufgebaute Schallplattensammlung oder ein in
der Garage stehendes Motorrad, zun�chst zu Bargeld machen. Auch wenn
er gar nichts hat, seine 50-j�hrige Partnerin aber 40.000 Euro gespart
hat, so mu� er das Geld erst bis auf 20.400 Euro (10.400 plus 10.000)
verbrauchen. Sollte seine Partnerin noch berufst�tig sein, bek�me
er ebenfalls nichts. Sollte der ALG II-Antragsteller oder seine Partnerin
ein Haus besitzen, so bleibt dies nur dann unber�cksichtigt, wenn die
Wohnfl�che „angemessen“ ist. F�r zwei Personen sind
das nach dem jetzigen Sozialhilfe-Standard bei Mietwohnungen rund 65-70 qm,
bei selbstgenutzten H�usern d�rfte es sich bei rund 130 qm einpendeln
und bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen bei rund 120 qm. Ist das Haus oder
die ETW gr��er, weil fr�her einmal Kinder drin gelebt haben,
ist unser ALG II-Antragsteller ebenfalls der Dumme. Liegt der zu erzielende
Verkaufserl�s bei mindestens 90% des derzeitigen Verkehrswerts, kann
das Sozial- oder Arbeitsamt ihn zwingen, sein Haus zu verkaufen. �hnliches
gilt f�r sein Kraftfahrzeug, welches ein ALG II-Empf�nger im Gegensatz
zum bisherigen Sozialhilfe-Bezieher behalten darf. Aber auch das Kraftfahrzeug
mu� „angemessen“ sein. Ist es unangemessen, mu� es
ebenfalls zun�chst zu Geld gemacht werden, das dann zuerst verbraucht
werden mu�. Bekommt er nichts, zahlt er auch nichts in Renten- und Arbeitslosenversicherung
ein - mit dramatischen Folgen: Wer zehn Jahre von seinem „Verm�gen“
lebt und nichts einzahlt, bekommt auch eine deutlich niedrigere Rente.
Ein weiteres Beispiel:
Ein Internet-Spezialist, 35 J., Westdeutschland. 1994 beendetet er sein Informatikstudium,
das er nach dem Wehrdienst in Regelstudienzeit und mit Bravour absolviert
hat. Er startet seine Karriere als Dipl.-Informatiker bei verschiedenen renommierten
Software-H�usern, wo er zun�chst als Programmierer t�tig ist.
1997, mit Beginn des goldenen Zeitalters der IT-Branche wird er „Senior-Consultant“
und „Project-Manager“. Sein Verantwortungsbereich umfasst mittlerweile
IT-Gro�projekte im gr��eren siebenstelligen Euro-Bereich,
wodurch er auch umfangreiche Personalverantwortung tr�gt. Mit zunehmender
Verantwortung steigt auch sein Gehalt rasant an, als „Principal“
verdient er mittlerweile 120.000 € p.a. Das haut er aber nicht auf den
Kopf, sondern investiert in eine gro�e Eigentumswohnung (160 qm), die
er zun�chst mit seiner Freundin selbst bewohnt. Auch das dazugeh�rige
Auto, ein schickes 3er-Cabriolet wird finanziert. Das ist mit dem derzeitigen
Verdienst und den Steuereinsparungen durchaus m�glich. Schlie�lich
denkt der junge Mann richtigerweise auch an seine Zukunft, an Kinder und sein
Alter. Au�erdem wei� er, da� seine liebste Oma auf seinen
Namen seit seiner Geburt eisern gespart hat, damit es das Enkelkind einmal
besser hat. Der Sparvertrag soll 2005 mit einer sechsstelligen Summe f�llig
sein, womit unser Beispiel-Informatiker eine Hypothek abzahlen m�chte.
Nun aber ist mittlerweile die IT-Blase geplatzt, und es gibt eine ganze Armee
arbeitsloser Programmierer. Alle Versuche, etwas in dem Bereich zu finden,
den er beherrscht und f�r den er ausgebildet worden ist, schlagen fehl.
Auch deutlich schlechter bezahlte und fremde T�tigkeiten scheut unser
Beispiel-Informatiker nicht. Mittlerweile gelten 35-j�hrige Informatiker
als „nicht mehr formbar“. Nach ALG bezieht er mittlerweile ALHI.
Die Raten f�r die ETW bezahlt er aus den vorzeitig und mit Verlusten
aufgel�sten Sparvertr�gen seiner Gro�mutter. Und nun kommt
Hartz IV, die Umstellung auf ALG II zum 01.01.2005 liegt an. Konsequenz: Er
wird nichts, rein gar nicht bekommen, denn er hat ja noch „Verm�gen“
(aus den Sparvertr�gen). Dies mu� er zun�chst aufbrauchen.
Dann wird er definitiv seine ETW verkaufen m�ssen, denn 160 qm Wohnfl�che
ist f�r einen Alleinstehenden viel zu gro�. Den acht Jahre alten
VW Golf, den er mittlerweile statt des schicken Cabriolets f�hrt, darf
er behalten, da das „angemessen“ ist. Seine Freundin hat ihn mittlerweile
verlassen, denn ein „Looser“, der nicht zweimal j�hrlich
in den Urlaub fliegen kann, ist in dieser Gesellschaft einfach nicht „hipp“.
Nach dem Verkauf der Wohnung wird er erst recht nichts bekommen. In ein paar
Jahren, wenn er 38 Jahre ist und das „Verm�gen“, also sein
hart erarbeitetes und das der Gro�mutter, bis auf einen Freibetrag von
dann 7.600 € f�r Lebensunterhalt, Miete und Bedienung der Banken
verbraucht ist, darf er von 345 € leben. Der Freibetrag d�rfte dann
f�r einen „neuen“ Gebrauchten draufgehen, der Golf hat l�ngst
seinen Dienst quittiert.
Wie man an den Beispiel erkennen kann, werden viele Menschen, die jahre- oder
sogar jahrzehntelang hart gearbeitet haben und immer in die Arbeitslosenversicherung
eingezahlt haben, nun mit leeren H�nden dastehen. Bereits 2003 haben
die Sozial�mter SOHI-Empf�nger gezwungen, 50.000 Lebensversicherungen
zu k�ndigen. Es macht auch keinen Sinn, „Verm�gen“ z.B.
vor einem ALG-II-Antrag z.B. an die Tochter zu verschenken oder gar zu verheimlichen.
ALG-II-Antragsteller sind zuk�nftig „gl�sern“, m�ssen
auf Verlangen z.B. alle Kontoausz�ge und Vertr�ge vorlegen, auch
die des Partners und zwar bis zu einem Jahr r�ckwirkend. Die Bundesagentur
hat schon angek�ndigt, durch Hausbesuche die Angaben zu verifizieren.
Ferner will die Agentur f�r Arbeit Anfragen beim Bundesamt f�r Finanzen
durchf�hren, welche Freistellungsantr�ge der ALG-II-Antragsteller
gestellt haben. Alle inl�ndischen Banken und Versicherungen werden dabei
ber�cksichtigt.
Besonders pikant: Gerade Schwulen- und Lesbenverb�nde, sonst immer nach
„gleichen Rechten“ schreiend, laufen gerade gegen die Verm�gens-Regelung
Sturm. Grund: Bei sehr vielen dieser gleichgeschlechtlichen Paare ist zumindest
ein Teil arbeitslos. Der mu� nun vom Einkommen oder Verm�gen seines
Partners alimentiert werden. So hatten sich diese Damen und Herren eine gleichberechtigte
Partnerschaft nun auch wieder nicht vorgestellt und fordern lauthals eine
�nderung der Regelung. Fairerweise mu� man aber hinzuf�gen,
da� sie das f�r alle Partnerschaften fordern.
Auch typisch f�r die BRD: Nicht angerechnet, weder als Verm�gen
noch als Einnahme, werden selbstverst�ndlich alle Leistungen, die Aufgrund
angeblicher oder tats�chlicher Verfolgungen w�hrend der Hitler-Kanzlerschaft
gezahlt werden. Solche Leute sind offensichtlich immer bed�rftig.
Vielfach h�rt man den gut gemeinten Ratschlag, man soll sein „Verm�gen“
doch einfach „riestern“. Diese staatlich gef�rderte Altersvorsorge
("Riester-Rente") bleibt n�mlich - egal, wie hoch sie ist -
unangetastet. Wer vorhandenes Verm�gen jetzt entsprechend anlegt, handelt
legal. Und tats�chlich: Mit der „Riester-Rente“ baut man
kein Kapital, also Verm�gen, auf, sondern erwirbt einen zus�tzlichen
Rentenanspruch gegen�ber diesem maroden Staat. Doch wer sich darauf verl�sst,
k�nnte schon sehr bald verlassen sein. Wie so etwas geht, da� erfahren
gerade die �ber 58-j�hrigen Arbeitslosen. Viele unterzeichneten
die so genannte 58er-Regelung: sie werden, damit die Arbeitslosenstatistik
gesch�nt wird, aus der Vermittlung herausgenommen und erhalten weiterhin
ALG oder ALHI. Daf�r m�ssen sie aber binnen kurzer Zeit die Rente
beantragen und diese akzeptieren, auch wenn es weniger als das ALG ist. Daf�r
d�rfen sie dann ihr ALG bis zum entsprechenden Zeitpunkt behalten. Nun
werden diese Leute, es sind wohl mindestens 164.000, die das unterzeichnet
haben, auch auf das niedrigere ALG II gesetzt und m�ssen ihr „Verm�gen“
offen legen. Viele von ihnen werden bis zur Rente nun nichts mehr bekommen.
Die bittere Erkenntnis: Wer diesem bankrotten Konstrukt namens BRD auch nur
einen Cent gibt, kommt sehr rasch zu der Erkenntnis, da� er auf Sand
gebaut hat.
„Verm�gende“ und bereits verstorbene
Arbeitslose
Wenn nun jemand glaubt, ein ALG-II-Empf�nger h�tte Ruhe, wenn er
„zur gro�en Armee“ einberufen wird und sein „Verm�gen“
sei im Reiche Gottes vor den H�schern der BA sicher, der irrt gewaltig.
Das, was sich zun�chst wie ein schlechter Treppenhauswitz anh�rt,
weicht bei genauer Betrachtung einer bitteren Realit�t: Die Erben von
Langzeitarbeitslosen m�ssen das an den Verstorbenen gezahlte ALG-II zur�ckzahlen!
Das gehe aus dem Hartz-IV-Gesetz zur Zusammenf�hrung der Arbeitslosen-
und Sozialhilfe hervor, best�tigte ein Sprecher von Bundeswirtschaftsminister
Wolfgang Clement erst k�rzlich. Vererbt z.B. ein ALG-II-Empf�nger
seine selbstgenutzte Eigentumswohnung oder eine Lebensversicherung, mu�
der Erbe aus diesem Verm�gen das in den vergangenen zehn Jahren vor dem
Erbfall gezahlte Arbeitslosengeld II, sofern es mehr als 1.700 Euro sind,
komplett zur�ckerstatten! Der Staat hat drei Jahre Zeit, den Ersatzanspruch
geltend zu machen. Die an das Sozialhilferecht angelehnte Vorschrift soll
es der maroden BRD erm�glichen, jene Leistungen zur�ckzufordern,
durch die der Hilfeempf�nger erst in die Lage versetzt wurde, etwas zu
vererben. Sonstiges Einkommen und Verm�gen der Erben sind nicht antastbar.
Sollte das Erbe an den Lebenspartner des ALG-II-Empf�ngers gehen, erh�lt
dieser einen Freibetrag von 15.500 Euro (das gleiche gilt, wenn Verwandte
erben, die den Hilfebezieher dauerhaft bis zu seinem Tode gepflegt haben).
Beispiel:
Ein 52-j�hriger ALG-II-Empf�nger (West) bezieht ab dem 01.01.2005
f�r sieben Jahre ALG-II in H�he von 345 Euro. Er bewohnt ein „angemessenes“
H�uschen, f�r den noch einige Hypotheken-Zinsen zu bezahlen sind.
F�r Zinszahlungen und Versicherungen �berweist ihm das Sozialamt
f�nf Jahre lang monatlich 300 Euro (statt Miete). Nach sieben Jahren,
am 31.12.2011 verstirbt der ALG-II-Empf�nger. Bis dahin hat er insgesamt
54.180 Euro erhalten. Erbt seine Partnerin das Haus, mu� sie nun sehen,
woher sie auf die Schnelle 38.680 Euro herbekommt. Erben die Kinder, m�ssen
sie die 54.180 Euro aus dem Erbe zur�ckzahlen. Sie d�rfen dabei
auch noch froh sein, da� ihr eigens Geld nicht angetastet wird, falls
das H�uschen nicht zu einem entsprechenden Preis ver�u�ert
werden kann, da die Ersatzpflicht derzeit noch auf den Wert des Nachlasses
bei Eintritt des Erbfalls begrenzt ist.
Diese Regelung, wie in dem vorangegangenen Beispiel gezeigt, ist keineswegs
eine neue Erfindung aus der Gruselkammer des Clementschen Ministeriums. Schon
jetzt wird bei Sozialhilfeempf�ngern in gleicher Art und Weise gehandelt,
wenngleich dies bis dato keine so umfassenden Auswirkungen hatte, denn die
allermeisten SOHI-Empf�nger hatten schlicht nichts zu vererben. Nun aber
tritt eine neue Entwicklung ein. Die meisten ALG-II-Empf�nger haben vorher
jahrelang gearbeitet und sich etwas aufgebaut oder erspart. Daran will dieser
marode Staat nun ran, auch �ber den Tod der Betroffenen hinaus.
Zuverdienst
Eine weitere wichtige �nderung steht beim Thema „Zuverdienst“
an. Bisher konnte ein ALG- oder ALHI-Bezieher im Monatsdurchschnitt 165 EUR
hinzuverdienen. Nun t�nen einige „Sozialpolitiker“, da�
ein zuk�nftiger ALG-II-Bezieher ab dem 01.01.2005 bis zu 300 EUR mtl.
hinzuverdienen k�nne. Ein wahre soziale Errungenschaft sei das. Schauen
wir uns das einmal genauer an:
Ein Beispiel:
Ein ALG-II-Bezieher erh�lt einen Minijob mit 400€/mtl. brutto. Davon
darf er lediglich 15%, sprich 60 EUR behalten. Hat er eine T�tigkeit,
die bis 900 EUR/mtl. entlohnt wird, darf er f�r die ersten 400 EUR 15%
behalten und f�r den Rest bis 30%, sprich 150 EUR, macht zusammen 210
EUR pro Monat (60 € plus 150 €). Hat der Arbeitslose das Gl�ck,
einen Nebenverdienst von 1.500 EUR (max.) zu erzielen, dann darf er von den
ersten 400 EUR 15% behalten, 30% von dem Teil zwischen 400 EUR und 900 EUR
und vom Rest (900 € bis 1.500 €) noch einmal 15%. Das macht zusammen
300 EUR (60 € plus 150 € plus 90 €).
Also nur wenn ein Arbeitsloser das Gl�ck hat, eine und mehrer Arbeitsstellen
mit max. 1.500 EUR Monatsverdienst zu bekommen, dann verdient er netto 300
EUR dazu. In der Regel wird der Arbeitslose aber den „Zuverdienst“
als Haupteinnahmequelle nehmen, denn bei den radikalen K�rzungen bei
der Sozialhilfe, steht er mit 1.500 EUR brutto finanziell besser da. Konsequenz:
Selbst arbeitslose Fachkr�fte wie Ingenieure, �rzte und Rechtsanw�lte,
werden in Zukunft f�r 1.500 Euro arbeiten m�ssen. Sachsen-Anhalts
Ministerpr�sident Wolfgang B�hmer war der einzige, der offen aussprach,
wo solche Regelungen in Wahrheit hinf�hren: Zu noch mehr Schwarzarbeit.
Denn die allermeisten Arbeitslosen d�rften �berhaupt froh sein,
einen „Zuverdienst“ zu erhalten. Und solche Stellen liegen eher
bei 400 EUR. Wenn dann ein Arbeitsloser bei einer Nebent�tigkeit mit
20 Std. in der Woche nur noch 60 EUR ausbezahlt bekommt, dazu zuk�nftig
noch evtl. entstehende Fahrtkosten und/oder Kosten f�r Arbeits(schutz)kleidung
selber tragen mu�, dann bleibt am Ende nichts mehr �ber.
Zumutbarkeit
Langzeitarbeitslose m�ssen k�nftig jeden legalen Job annehmen m�ssen,
dessen Bezahlung nicht sittenwidrig ist (auch bei Bezahlung bis 30 Prozent
unter Durchschnittsniveau). Wer ein Angebot ausschl�gt, ohne da�
eine Krankheit vorliegt oder andere soziale Gr�nde geltend gemacht werden
k�nnen (z.B. Kindererziehung), dem wird radikal ein Teil der Leistung
gek�rzt. Ab Januar sind auch Minijobs bis 400 Euro zumutbar. In der Praxis
bedeutet das, da� Arbeitslose, auch Fachkr�fte mit Hochschulausbildung,
zuk�nftig als Bratwurstverk�ufer arbeiten m�ssen, selbst dann,
wenn der Verdienst 30% unter dem ort�blichen Durchschnittniveau eines
Bratwurstverk�ufers liegt. Ein hochqualifizierter und gut ausgebildeter
Fachmann, der zuk�nftig ein Jahr lang als Parkw�chter arbeitet,
wird im Anschlu� erst recht keine Arbeit mehr finden, denn mit jedem
Monat, den er aus dem Beruf ist und dabei auch noch �lter wird, schwinden
sein Chancen noch mehr. Volkswirtschaftlich betrachtet ist das doppelt kontraproduktiv.
Unterdessen erw�gt die Bundesagentur f�r Arbeit (BA) sogar, arbeitslosen
jungen Leuten auch freie Zivildienstpl�tze anzubieten. BA-Vorstandsmitglied
Heinrich Alt erkl�rte k�rzlich in Berlin, derzeit seien 60.000 Stellen
im Zivildienst unbesetzt. Es m�sse gepr�ft werden, ob ein Teil der
rund 450.000 Jugendlichen ohne Job f�r einen solchen Einsatz geeignet
sei. Besonders perfide ist es, zun�chst Pflege- und Krankenversicherungen
auf Kosten der im Gesundheitsdienst besch�ftigten und der Patienten auszupl�ndern,
und dann die eigene Jugend dazu zu zwingen, f�r Niedrigstl�hne die
L�cken zu stopfen.
600.000
neue „Jobs“
Oftmals wird behauptet, Hartz IV schaffe keine Arbeitspl�tze. Minister
Wolfgang Clement (SPD) widersprach dem heftig: 600.000 Stellen im Niedrigstlohnbereich
sollen werden. Gemeint sind damit, und das best�tigte „WC“
ausdr�cklich, so genannte „1 Euro-Jobs“. Schlie�lich
d�rfe ja die Gesellschaft f�r die honorable ALG II-Leistung eine
Gegenleistung verlangen, wie Berlins Wirtschaftsenator Harald Wolf (PDS) beipflichtend
anmerkte. Das Deutsche Institut f�r Wirtschaftsf�rderung (DIW) rechnet
mit mindestens 300.000 neuen Besch�ftigungsverh�ltnissen, wie dessen
Arbeitsmarktexperte Viktor Steiner erkl�rte. Besonders die knapp 500.000
Betroffenen, die ab 01.01.2005 gar nichts mehr bekommen, st�nden nach
Meinung des DIW unter enormen Druck.
Da� das so kommen wird, best�tigten die sogenannten Wohlfahrtsverb�nde
wie Caritas, Arbeiterwohlfahrt (AWO), Diakonie und Parit�tischer Wohlfahrtsverband.
Joachim Kendelbacher, Pressesprecher der Arbeiterwohlfahrt (AWO), best�tigte
auch gleich, da� nun Einstellungen geplant seien. Alleine die AWO wolle
mindestens 2.500 neue Mitarbeiter einstellen, die Parit�tische 3.000.
Insgesamt werden diese Organisationen, die weder was mit „Arbeitern“
und erst recht nichts mit deren Wohlfahrt zu tun haben, Einstellungen im f�nfstelligen
Bereich vornehmen. Alle f�r einen Euro Stundenlohn, versteht sich. Offiziell
hei�en diese Jobs „Erg�nzungst�tigkeiten im Umfeld der
Altenpflege und in den Kindertagesst�tten“.
Es ist noch nicht allzulange her, da� man meinen konnte, die Wohlfahrtsverb�nde
h�tten sich in die Front der Hartz-Kritiker eingereiht. Noch vor wenigen
Monaten wurde die „soziale Schieflage“ heftig kritisiert und vehement
auf die Gefahr wachsender Alters- und Kinderarmut hingewiesen. Diese Worte
sind verstummt. Inzwischen ist bei den Vorst�nden der Wohlfahrtskonzerne
die Erkenntnis eingekehrt, da� man mit der Verwaltung der Armut dank
Hartz IV in der BRD noch mehr Profit machen kann, als das bisher f�r
m�glich erachtet wurde. Wachstumsraten und Expansionsm�glichkeiten
ungekannten Ausma�es werden den Konzernen er�ffnet. Hungerl�hne
von ein oder zwei Euro die Stunde w�ren auf dem normalen Arbeitsmarkt
nicht m�glich gewesen. Egal ob z.B. Fahrdienste f�r Senioren oder
Essensausgabe in Kitas und Ganztagsschulen, einfache Betreuung in Altersheimen
oder Hilfst�tigkeiten in psychiatrischen Anstalten, diese T�tigkeiten
werden in Zukunft ALG-II-Empf�nger f�r einen Euro pro Stunde leisten
m�ssen. F�r AWO & Co ein echter Gl�cksfall, denn schlie�lich
bereitet ihnen seit Jahren die Finanzierung ihrer parasit�ren und gefr��igen
Apparate der Armutsverwaltung Kopfschmerzen. F�r die Etablierten eine
frohe Kunde, denn schlie�lich sind die dortigen F�hrungspositionen
ein beliebtes und �ppiges Gnadenbrot f�r deren ausrangierte Kommunal-
und Landespolitiker. Clement wird sich �ber die Unterst�tzung der
Wohlfahrtsverb�nde sehr gefreut haben, da er und die anderen den Widerstand
des Volkes gegen Hartz IV offenbar deutlich untersch�tzt haben.
Neben den Wohlfahrtverb�nden werden reihenweise 1 Euro-Jobs im handwerklichen
Bereich und im Dienstleistungsbereich, insbesondere in der Gastronomie geschaffen.
Schon jetzt warnen Handwerkskammern davor, da� der Einsatz von ALG-II-Empf�ngern
bei kommunalen Aufgaben zu massiven Abbau von regul�ren Arbeitspl�tzen
f�hrt. Diese Bef�rchtung teilt auch das Deutsche Institut f�r
Wirtschaftsforschung, da� erst k�rzlich darauf hinwies, da�
die „Mini-Job-Regelung, von der Bundesregierung als „Erfolgsmodell“
dargestellt, in Wahrheit nur dazu gef�hrt hat, da� in gleicher
Gr��enordnung regul�re Arbeitspl�tze abgebaut wurden.
Mit Hartz IV wird dies allerdings in einer nie dagewesenen Gr��enordnung
passieren. Die Einsch�tzung von Minister Clement d�rfte sicher zutreffend
sein. Damit wird 600.000 Menschen der letzte Rest W�rde genommen und
den allermeisten zudem die weitere Zukunft verbaut. Eine Chance, durch vor�bergehende
Niedrigstlohnt�tigkeit wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen, sieht
nicht einmal das Institut der Deutschen Wirtschaft. Deren Arbeitsmarktexperte
Holger Sch�fer erkl�rte gegen�ber der BERLINER ZEITUNG, da�
die Eingliederungschancen der Arbeitslosen dadurch �berhaupt nicht steigen
w�rden, Arbeitslose zudem stigmatisiert w�rden.
Doch in einem Bereich werden tats�chlich neue Arbeitspl�tze geschaffen:
Immer mehr Arbeits- und Sozial�mter wollen sich ab Januar 2005 von Wachdiensten
besch�tzen lassen. Die fehlende Einsicht der Betroffenen scheint offensichtlich
nicht nur den Etablierten Sorge zu bereiten.
Krieg gegen junge Arme: Beispiel Mannheim
Mit Aufkommen der Montagsdemonstrationen werden die Etablierten nicht m�de,
Beruhigungstabletten zu verteilen: Das wird alles nicht so schlimm, es wird
auch weiterhin sozial gerecht zugehen (als ob es das jemals war!). Ein real
existierendes Beispiel, wie man Arbeitslose regelrecht aus dem Leistungsbezug
dr�ngelt, zeigt das Beispiel der Stadt Mannheim. Dort f�hrt die
Stadt einen regelrechten Krieg gegen junge Arbeitslose, mittels so genannter
„Ma�nahmen zur Haushaltskonsolidierung durch Verbesserung der
Sozialhilfe“, mit deren Hilfe bereits jetzt die H�lfte der unter
25j�hrigen aus der Sozialhilfe gedr�ngt wurde und weitere Leistungen
drastisch gek�rzt wurden. Die Mannheimer Stadtverwaltung hatte die Vorschl�ge
des Sozialamtsleiters Hermann Genz umgesetzt und das wichtigste dran: Die
von ihm in Mannheim durchgedr�ckten Ma�nahmen sind seit kurzem
Modellprojekt zum exemplarischen Ausbau des Sonderprogramms „Jump Plus“
und stellen damit einen Vorgriff auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) dar.
Die Mannheimer Betroffenen haben also schon einmal einen bitteren Vorgeschmack
von den Folgen von Hartz IV bekommen. CDU-Verlautbarungen, ALG-II-Empf�nger
sollten zum „Laternenputzen“ oder zur „Hundekotentsorgung“
eingesetzt werden, sind eindeutig. Auch nach Informationen des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(DGB) wird �ber eine bundesweite Ausdehnung des „Mannheimer Modells“
f�r unter 25j�hrige nachgedacht.
Amtsleiter Genz hatte seine Repressalien bereits beschlie�en lassen,
als die Hartz-Kommission erst noch �ber die anstehenden Arbeitsmarktreformen
beriet. In einer Drucksache der Mannheimer Verwaltung vom 11. November 2003
hei�t es wortw�rtlich: „Es sollen Anreize f�r einen
Verbleib in der Sozialhilfe reduziert oder gar g�nzlich gestrichen werden.“
Insgesamt sollten dadurch 21,89 Millionen Euro eingespart werden - auf
dem R�cken der Einkommensschwachen. So wurden massive K�rzungen
durchgesetzt. Die Anschaffungskosten f�r Hausratsgegenst�nde und
Elektrogro�ger�te werden nur noch mit halbierten Preisen erstattet
- und das auch nur dann, wenn sie gebraucht gekauft werden. Die Bekleidungspauschale
wird von j�hrlich 260 auf 240 Euro gek�rzt. Als „angemessene
Unterkunftskosten“ werden nur noch maximal 4,60 statt zuvor sechs Euro
pro Quadratmeter anerkannt. Die „angemessene“ Wohnfl�che
f�r Sozialhilfeberechtigte wird bei Alleinstehenden von 45 auf 41 Quadratmeter
reduziert.
Gleichzeitig wurde eine so genannte Sonderarbeitsgruppe aus besonders erfahrenen
Sachbearbeitern zur �berpr�fung der „teuersten Zahlf�lle“
eingesetzt, ein Pr�f- und Kontrolldienst („Bedarfsfeststellungsdienst“)
wird aufgebaut - mit der Ma�gabe, bis zu 40.000 Hausbesuche pro
Jahr durchzuf�hren und eine gesch�tzte Gesamteinsparung von drei
bis sechs Prozent der Sozialhilfekosten zu erwirtschaften - so die Aussage
in der Drucksache 583/2003 der Verwaltung vom 11. November 003.
Genz war erst im Sp�tsommer 2003 von K�ln nach Mannheim gekommen.
In der Fach�ffentlichkeit ist er bundesweit f�r seinen rigiden Krieg
gegen einkommensschwache Leistungsberechtigte bekannt. Zehn Monate nach seinem
Amtsantritt in Mannheim lagen bereits die ersten Ergebnisse des Feldzuges
gegen die eigene Jugend vor. Aus der „Bilanz des Sonderprogramms Jump
Plus“ der Sozialverwaltung geht hervor, da� von 1.100 jungen Erwachsenen,
die durch das Job-Center zu Arbeiten herangezogen wurden, 658 aus der Sozialhilfe
herausgedr�ngt wurden. Bereits am 16. April res�mierte die Mannheimer
„Stabsstelle Sozialhilfe“: „Das Sonderprogramm zeigt Wirkung.
Die Zielgruppe f�r das Programm Jump Plus hat sich halbiert ... Ziel
ist es, den Zugang junger Menschen zur Sozialhilfe zu verhindern oder ihren
Verbleib in der Sozialhilfe zu beenden“.
Der Stabsstelle wurde es aber auch besonders leicht gemacht. Denn eine Jugend,
die jahrelange nicht auf Werte wie Flei�, P�nktlichkeit, Ehre und
Anstand erzogen wird, sondern mittels Glotze und PISA verbl�det und zudem
entweder auf „Null-Bock“, Drogen oder „Fun“ orientiert
wird, ist f�r einen „Oberkommandierenden Genz“ eine leichte
Beute: 1.100 junge Leute zwischen 18 und 24 Jahren wurden zum Mannheimer Sonderprogramm
Jump Plus herangezogen. Davon kamen 275 (25 Prozent) nicht zum ersten Vorstellungstermin,
101 Personen (9,1 Prozent) haben eine vermittelte Besch�ftigung nicht
angetreten. 176 Personen (16 Prozent) haben eine Besch�ftigung wieder
abgebrochen. Macht zusammen 552 (50,1 Prozent), die mit Streichung der Sozialhilfe
bestraft wurden. Nach dem Hartz-IV-Gesetz sind unter 25j�hrige unverz�glich
nach Meldung bei der Arbeitsagentur in Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit
zu vermitteln (Paragraph 3 II SGB II). Wenn sie sich weigern, ein Angebot
anzunehmen, sind ihnen sofort f�r drei Monate die Regelleistungen zu
streichen. Allerdings sind ihnen erg�nzende Sachleistungen und geldwerte
Leistungen (Lebensmittelgutscheine) zu gew�hren. F�r diese Passagen
im Gesetz hat das Mannheimer Modell offenbar Pate gestanden.
Aber das wichtigste: Die Vertreter der Stabsstelle Sozialhilfe machen sich
derweil offenbar �berhaupt keine Gedanken �ber den Verbleib der
Betroffenen und derjenigen jungen Erwachsenen, die trotz Bed�rftigkeit
aufgrund der rigiden Praxis gar nicht erst Sozialhilfe beantragt haben. Was
passiert eigentlich mit denen? Wo leben die nun und wovon? Das scheint niemanden
in Mannheim zu interessieren. Und wie die Zukunft einer Stadt aussieht, die
eine gro�e Zahl von jungen Menschen in die absolute Perspektivlosigkeit
und Armutskriminalit�t dr�ngt, kann sich jeder aussuchen. Aber auch
eins sollte klar sein: niemand will faule junge Menschen ohne Vorbehalte unterst�tzen,
was aber dringend notwendig w�re, w�re echte Hilfe in einem fordernden
und f�rdernden Miteinander. Letzteres findet im Mannheim nicht statt
und ist auch konzeptionell so nicht gewollt. Hier geht es nur noch um Abschreckung
und Herausdr�ngen. Die Jugend von Mannheim durfte als erste erfahren,
was Hartz IV in Wirklichkeit bedeutet!
Hausbesuche
Damit ein ALG-II-Antragsteller erst gar nicht auf die Idee kommt, z.B. seine
umfassende Sammlung alter Klassik-Platten zu verheimlichen, sind nun umfassende
„Hausbesuche“ durch die BA geplant. Dies sind nichts anderes als
Kontroll- und Schn�ffeleins�tze. Kontrolliert wird z.B., ob die
Wohnung wirklich „angemessen“ ist. Ein ausgebauter Dachboden,
der bei einem Hausbesuch entdeckt wird, kann dann zum Aus f�hren. Kontrolliert
wird auch das soziale Umfeld des ALG-II-Antragstellers. Insbesondere werden
Nachbarn befragt, z.B. ob eine ledige Antragstellerin �fters Herrenbesuche
bekommt, wie oft die da sind, wie oft die �ber Nacht bleiben usw. usf.
Gelangt die BA daraus zu der Einsch�tzung, da� die Antragstellering
ein „ehe�hnliches Verh�ltnis“ f�hrt, und hat dies
nicht angegeben, wird ihr sofort die Leistung gestrichen. Verst�rkt werden
solche Einsch�tzungen dadurch, wenn die BA bei ihren Hausbesuchen in
der W�schetruhe Herrenunterw�sche und im Badezimmer Rasierwasser
findet. Das reicht allemal, den begr�ndeten Verdacht, der sich durch
Nachbarbefragungen ergeben hat, zu erh�rten. Nat�rlich braucht niemand
einen BA-Mitarbeiter in seine Wohnung zu lassen. Dies kann aber als „Verletzung
der Mitwirkungspflicht“ ausgelegt werden und f�hrt in der Regel
bei SOHI-Empf�ngern heute schon zu sofortigem Ende des Leistungsbezuges.
Antragsformulare
Selbst diejenigen, die Hartz IV im Bundestag abgesegnet haben, k�nnen
das aufkommende Desaster bei den Antr�gen nicht mehr verheimlichen. Der
CDU-Abgeordnete Volker Kauder kritisierte im Bundestag, das 17-seitige Antragsformular
�berfordere viele Betroffene. Da hat er nat�rlich Recht. Es kann
aber durchaus davon ausgegangen werden, da� das so gewollt ist. Jeder
nicht eingereichte Antrag, oder jeder mit unzureichenden, falschen oder sich
widersprechenden Angaben kann schon zu Leistungsverk�rzungen, -verz�gerungen
bzw. -streichungen f�hren. Mehrere AA-Mitarbeiter best�tigten
auf Anfrage der Redaktion von keine-agenda2010.de, da� das auch durchaus
so gewollt ist und so gehandhabt werden soll. Das am 01.01.2005 alle Antr�ge
bearbeitet sind und die Zahlungen angewiesen sind, d�rfte eher unwahrscheinlich
sein. Der Berliner CDU-Politiker Peter Kurth sagte ein beh�rdliches Chaos
ab dem 1. Januar 2005 voraus. „Hartz IV wird Maut II“, sagte der
der Berliner Zeitung. Die Berliner Beh�ren zum Beispiel m�ssen seit
dem 19. Juli allein in der Stadt Berlin 290.000 Antr�ge, das sind mehr
als vier Millionen Seiten Papier, versenden und auswerten.
Die Folgen von Hartz IV
Vertreter der Sozialverb�nde haben vor dramatischen sozialen Folgen durch
die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gewarnt. Die Zahl der
Armen in Deutschland werde durch das so genannte Hartz-IV-Gesetz von 2,8 auf
4,5 Millionen steigen, sagte der Gesch�ftsf�hrer des Parit�tischen
Wohlfahrtsverbandes, Werner Hesse. Die Nationale Armutskonferenz erkl�rte,
die Zahl der Minderj�hrigen, die von Sozialhilfe leben m�ssten,
werde sich auf 1,5 Millionen verdreifachen. Knapp 500.000 Menschen werden
gar nichts mehr bekommen, obwohl sie u.U. jahrzehntelang Beitr�ge bezahlt
haben (Beispiel s.o.). Knapp 1.000.000 Menschen werden schlechter gestellt.
Drei von vier Beziehern von Arbeitslosenhilfe m�ssen also durch die beschlossene
Verschmelzung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II mit
Einbu�en rechnen. Den 1,5 Millionen Arbeitslosen, die keine oder nur
noch eine verringerte Leistung erhalten, stehen lediglich 330 000 Betroffene
gegen�ber, die durch Hartz IV h�here Leistungen bekommen. Das hat
der DGB auf der Basis der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche
Anfrage des Unionsabgeordneten Robert Hochbaum errechnet. (siehe Grafik)
Besonders kritisch ist jedoch die Auflage, wonach „verm�gende“
Langzeitarbeitslose auch ihre Lebensversicherung aufbrauchen m�ssen (Beispiel
siehe oben). Auf diese Weise produziert die „Reform“ eine neue
Altersarmut. Das Konzept von Hartz IV ist keine F�rderung f�r Arbeitslose
wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen, sondern, den klassischen Arbeitslosen
damit in k�rzester Zeit in die Armut abzuschieben.
In besonderem
Ma�e sind die Vorschl�ge von Peter Hartz verheerend f�r Mitteldeutschland.
Niedriglohnsektoren w�rden hier die Binnenkaufkraft noch mehr schw�chen
als dies die niedrigen Einkommen hier ohnehin schon tun. Gleichzeitig bek�men
die zahlreich vertretenen kleinen und mittleren Unternehmen mehr Billigkonkurrenz
- eine zus�tzliche existenzielle Gefahr. Insbesondere die maroden
St�dte und Gemeinden werden zuk�nftig Arbeiten durch „eigene“
Fachkr�fte machen lassen, f�r einen Bruchteil an Kosten, wie sie
der �rtliche Handwerksbetrieb hat. Besonders betroffen sind hier Bereiche
wie der Landschaftsbau, ebenso alle Bau- und Baunebengewerke.
Durch den Wegfall von 300 Mill. EUR Kaufkraft und die Verlagerung von T�tigkeiten
von Handwerksbetrieben auf ALG-II-Empf�nger werden allein in Sachsen-Anhalt
nach Berechnungen des dortigen Arbeitministeriums 5.000 weitere Vollarbeitspl�tze
vernichtet. Das hat nat�rlich wiederum Folgen: Es fehlen zus�tzliche
5.000 Beitragszahler zu den Sozialversicherungen, es kommen weitere 5.000
Arbeitslose dazu und die Kaufkraft sinkt erneut. Und wieder dreht sich das
Rad des Niederganges ein wenig schneller.
Hartz IV und die PDS
Als einer der Gewinner im Kampf gegen Hartz IV wird im Allgemeinen die PDS
gehandelt. In der Tat erscheint die SED-Fortsetzungspartei vielen Menschen
in Mitteldeutschland bei oberfl�chlicher Betrachtungsweise als die einzige
Partei, die sich vehement gegen Hartz IV ausspricht und auch bereit w�re,
im Parlament eine anti-liberalkapitalistische Politik zu machen. Wer sich
aber etwas genauer damit besch�ftigt, erkennt, da� diese Partei
l�ngst zu den Etablierten geh�rt, immer geil auf Posten und P�stchen.
�berall, wo sie toleriert und koaliert, ist sie aber in Wahrheit bei
Sozialraub an vorderster Front dabei. Egal ob das Sozialticket in Berlin gestrichen
wird, oder wie in Sachsen-Inhalt geschehen, die gr��te K�rzung
bei der Kinderbetreuung in der Geschichte des Landes durchgef�hrt wird,
die Pseudo-Sozialisten sind sich f�r keine liberalkapitalistische Sauerei
zu schade. Wirtschaftsenator Harald Wolf (PDS) findet Hartz IV „im Kern
gar nicht schlecht“, weil damit angeblich die boomende Schwarzarbeit
in Berlin bek�mpft w�rde. Offensichtlich geht er davon aus, da�
die Bauindustrie ALG-II-Empf�nger noch preiswerter besch�ftigen
kann, als einen ukrainischen Schwarzarbeiter, womit nebenbei auch deutlich
wird, auf wessen Seite die PDS eigentlich steht. Selbst ein „1 Euro-Job“
scheint f�r ihn kein Problem zu sein, denn „die Solidargemeinschaft
habe ein Recht auf eine Gegenleistung von den ALG-II-Empf�ngern“.
Ein ALG-II-Empf�nger mu� also nicht nur dankbar daf�r sein,
da� er jetzt in Armut leben darf, er sollte laut PDS-Senator Wolf daf�r
auch noch eine Gegenleistung bringen! Wolf findet es auch v�llig in Ordnung,
wenn ein arbeitsloser Akademiker „mal etwas k�rperliche Arbeit“
leisten mu�. Da w�re im Grundsatz nicht einmal etwas gegen zu sagen,
jedoch bedeutet dies unter den gegenw�rtigen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung,
da� der Akademiker nach sp�testens einem Jahr „etwas k�rperlicher
Arbeit“, z.B. als Hamburger-Verk�ufer, nur noch �u�erst
schwer wieder eine ad�quate Aufgabe finden d�rfte. Rein volkswirtschaftlich
betrachtet ist dies aus mehreren Gr�nden ein Desaster. Aber volkswirtschaftliche
Aspekte spielen bei den Etablierten, also auch bei der PDS, keine Rolle mehr.
Es ist selbstredend, da� die beiden PDS-Senatoren Harald Wolf (Wirtschaft)
und Heide Knake-Werner (Soziales) nicht zu den Montagsdemonstrationen gehen.
Nicht hingehen tut eigenen Bekundungen nach auch Parteichef Lothar Bisky.
Er m�chte Hartz IV nur etwas verbessern. Satte 400 Euro/mtl. soll ein
ALG-II-Empf�nger seinen Vorstellungen nach zuk�nftig erhalten (statt
331 €, bzw. 345 €) und ein Freibetrag von 1.000 Euro/mtl. auf den
Verdienst von Partnern von ALG-II-Empf�ngern solle eingef�hrt werden.
Daf�r will die PDS im Gegenzug die Modalit�ten der „Verm�gens“anrechnung
von Arbeitslosen, deren Partnern und Kindern fortgelten lassen. Ein wahrhaft
radikales Programm ist das! In den Konzern- und Bankenzentralen der BRD wird
das sicher mit Wohlwollen aufgenommen worden sein.
Wem aber bringt Hartz IV etwas?
Nutznie�er des „Sozialraubes“ ist das Kapital, das eine
schon lange eine weitere Verbilligung der Ware Arbeitskraft anstrebt. Die
Verwertungsmaschinerie soll laufen und die Lohnarbeiterschaft optimal ausgebeutet
werden. Der Kern des Hartz-Konzeptes besteht in der Ausweitung der Leiharbeit,
durch Zwang forciert. Bis zu 1.000.000 Arbeitslose sollen so als moderne "Leihsklaven"
vermittelt werden. Unter Druck kommen dann die noch bestehenden Arbeitspl�tze.
Lohnk�rzungen durch Arbeitszeitverl�ngerung wird dann der Regelfall
sein, mit dem Ergebnis, da� noch weniger Personal gebraucht wird. Und
bei der Abarbeitung von Gro�auftr�gen greift man auf das preiswerte
Fachpersonal zu, da� die Gemeinden gerne f�r’n „Appel
und�n Ei“ anbieten werden. Aus festen Stellen werden rasch prek�re
Besch�ftigungsverh�ltnisse werden, wie es z. B. im Gastst�ttengewerbe
zu sehen ist. Noch mehr Unternehmen werden k�nftig lieber einen Besch�ftigten
ausleihen statt ihn anzustellen, wozu viele Gro�betrieben jetzt schon
�bergehen. Der K�ndigungsschutz wird ausgehebelt und Lohndumping
macht sich breit. Die geltenden Tarifvertr�ge werden nicht mehr standhalten
k�nnen.
Gewinner d�rfte auch der Bund sein. Die „fette Beute“, n�mlich
Streichung von 10 Mrd. EUR ALHI, wird nur zum Tei an die Gemeinden abgegeben.
Nach Berechnung des St�dtetages sind das 4,8 Mrd. EUR (s.o.). Der Bund
streicht also rund 5 Mrd. EUR Versicherungsleistungen ein. Leistungen, die
einst die Arbeitnehmer und deren jeweilige Arbeitgeber durch Beitr�ge
erwirtschaftet haben. Nun erhalten die Arbeitnehmer im „Schadensfall
Arbeitslosigkeit“ eben keine Leistungen mehr aus ihrer Versicherung,
sondern m�ssen von einer minimalen staatlichen F�rsorge leben. Der
Bund ist gezwungen, sich diese „fette Beute“ einzuverleiben. Er
selbst ist schon seit vielen Jahren bankrott, hinzukommen seine bankrotten
„Bundesanstalten“ (Rente, Arbeit, Bahn, Pflege). Die Einnahmeseite
des Bundes sieht vor allem durch Steuergeschenke an die Gro�industrie
und die Banken (Beispiel Vodafone) katastrophal aus. Die Ausgabenseite explodiert.
Die Angriffkriege der BRD kosten immenses Geld, der Aufenthalt fremdl�ndischer
Menschen in der BRD verursacht j�hrlich ein Defizit im BSP von einigen
hundert Mrd. Euro. Und das wichtigste: Die Bedienung der Bankkonzerne durch
Aufnahme immer neuer Kredite, sowie die Tilgung immer h�herer Zinsbelastungen,
erfordern neben weiteren drastischen Verbrauchssteuern nun auch umfassende
Einschnitten im „sozialen Netz“.
Res�mee
Wenn die Antr�ge f�r das ALG II mit 17 Seiten Formularen und Hinweisen
rausgeschickt worden sind, wird sich so mancher Erwerbslose in diesem Land
wundern, in welch „freiheitlicher Demokratie“ er lebt. Erwerbslose
werden zu gl�sernen Menschen, wer von diesem Staat Geld haben m�chte,
um sein �berleben zu sichern, weil es einfach nicht ausreichend Arbeitspl�tze
gibt, mu� sich nackt ausziehen. Was bleibt, ist die Dem�tigung
von Millionen Menschen, die sich auch noch selbst die Schuld an der eigenen
Lage geben sollen. Wurden bisher so ziemlich alle Versch�rfungen gegen�ber
Sozialhilfebeziehern v�llig unbeachtet hingenommen, weil es doch angeblich
Menschen traf, denen man zu gerne „Faulheit“ und „Luxusleben
auf unser aller Kosten“ nachgesagt wurde. Hartz IV aber wird auch Personen
treffen, die sich der Mittelschicht zurechnen, und vereint pl�tzlich
alle in der Unterstellung von Betrug und Ausnutzung des Sozialstaats. Innerhalb
nur eines Jahres kann ein Deutscher, der sich bisher erfolgreich durchgeschlagen
hat und zum Mittelstand geh�rte, nach ganz unten durchgereicht werden.
Wie entw�rdigend diese Regelungen sind, werden die Deutschen schnell
erkennen, die ab Januar 2005 f�r einen Euro vor Asylantenheimen den Dreck
wegmachen m�ssen, w�hrend die Bewohner des selbigen aus dem Fenster
zuschauen.
Mit Demokratie hat das alles nichts zu tun. Die nationalen Oppositionsparteinen in diesem Land sind aufgefordert, bis zu den kommenden Landtagswahlk�mpfen ihr soziales Konzept zu vermitteln und sich an die Spitze der sozialen Bewegung zu stellen. Denn besonders bei den Wahlen, die dann stattfinden, wenn Hartz IV seine volle Wirkung erreicht hat, d�rften die Wahlerfolge nicht mehr ausbleiben. Und nicht nur die nationale Bewegung, sondern auch die soziale Bewegung der Deutschen h�tte dann ein Sprachrohr in den Parlamenten!
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